Patchwork - Familien

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Geschrieben von Thelmalouise am 20.03.2012, 12:22 Uhr

Zusatz :

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Und Autsch, denn der Unterhalt wird natürlich nach der Geburt angepasst auf 2 Kinder, aber Elternzeit ist in dem Sinne privates Vergnügen und änddert dann nichts am Unterhalt.

Er ist in dem Sinne ( überspirtzt gesagt ) zahlungsfähig aber nicht willig.

Wieder gerne die Umkehrfrage : Du hast ein Kind und Dein Ex bekommt mit der neuen Frau ein neues Kind und möchte Elternzeit nehmen.

Hättest DU dann Verständnis mit weniger Geld für Euer Kind auszukommen wegen einem Kind, mit dem Du nichts zu tun hast ?

Allerdings könnte er dann mit Elterngeld schauen, ob ihr eventuell Wohngeld dazubekommen könnte ? Dann würde der Unterhalt fürs erste Kind auch bedacht und es ist dann beides möglich ?

Unterhaltsvorschuss ist auch immer nur ein Brichteil vom eigentlichen Unterhalt.

 
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