Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 14.02.2014, 16:13 Uhr

Wie ist das mit Kindergarten?

Wenn ein Unterhaltsurteil vorliegt, ist dies gültig, bis ein neues Urteil vorliegt, dass das vorhergehende ersetzt. Einzige Ausnahme wäre, wenn im Urteil steht, dass die Unterhaltssumme X bis zum Datum Y zu zahlen ist, und die Parteien sich dann neu einigen.

Da der Unterhalt von 200 Euro unterhalb des Mindestunterhalts liegt, können (je nach Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners) Beteiligungen an weiteren Kosten (Klassenfahrten, Brillen, etc) angefordert werden. Allerdings sollte man das auch mindestens vom Rechtsanwalt im Einzelfall prüfen lassen.

 
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