Geschrieben von Thelmalouise am 14.01.2012, 6:20 Uhr |
Stimmt nicht !
Einbenennung
Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden. Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes, welches von der Namensänderung betroffen ist, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat (wird im Falle der Minderjährigkeit ggf. durch einen Ergänzungspfleger vertreten).
Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden (ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehängt werden).
Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird
Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_%28Deutschland%29
- Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - Mami@wob 11.01.12, 16:17
- Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - tanja150784 11.01.12, 16:31
- Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - happy5 12.01.12, 17:10
- Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - MELabc 13.01.12, 10:44
- Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - Mami@wob 13.01.12, 10:47
- nee, da liegst du aber falsch - happy5 13.01.12, 12:40
- Re: nee, da liegst du aber falsch - MELabc 13.01.12, 13:01
- Re: nee, da liegst du aber falsch - happy5 13.01.12, 13:10
- Re: nee, da liegst du aber falsch - Alexxandra 13.01.12, 13:16
- Re: nee, da liegst du aber falsch - happy5 13.01.12, 13:30
- Re: nee, da liegst du aber falsch - Alexxandra 13.01.12, 13:44
- Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen - Thelmalouise 13.01.12, 16:04
- Re: Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen - MELabc 13.01.12, 16:12
- Re: Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen - happy5 13.01.12, 17:28
- Stimmt nicht ! - Thelmalouise 14.01.12, 6:20
- P.S. § 1618 BGB Einbenennung m.T. - Thelmalouise 14.01.12, 6:27
- genau so ist es, thelma - vallie 14.01.12, 18:57
- P.S. § 1618 BGB Einbenennung m.T. - Thelmalouise 14.01.12, 6:27
- Stimmt nicht ! - Thelmalouise 14.01.12, 6:20
- Re: Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen - happy5 13.01.12, 17:28
- Re: Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen - MELabc 13.01.12, 16:12
- Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen - Thelmalouise 13.01.12, 16:04
- Re: nee, da liegst du aber falsch - tanja150784 16.01.12, 6:47
- Solange sie nicht den Namen des Vaters hatten ! o.T. - Thelmalouise 16.01.12, 10:32
- Re: Solange sie nicht den Namen des Vaters hatten ! o.T. - reiki84 17.01.12, 0:43
- Solange sie nicht den Namen des Vaters hatten ! o.T. - Thelmalouise 16.01.12, 10:32
- Re: nee, da liegst du aber falsch - Alexxandra 13.01.12, 13:44
- Re: nee, da liegst du aber falsch - happy5 13.01.12, 13:30
- Re: nee, da liegst du aber falsch - MELabc 13.01.12, 13:01
- nee, da liegst du aber falsch - happy5 13.01.12, 12:40
- Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - Mami@wob 13.01.12, 10:47
- Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate? - tanja150784 11.01.12, 16:31