Patchwork - Familien

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Geschrieben von Thelmalouise am 14.01.2012, 6:27 Uhr

P.S. § 1618 BGB Einbenennung m.T.

Hat das Kind den Nachnamen der Mutter und diese alleiniges Sorgerecht, so muss der Vater nicht gefragt werden und muss nicht einwilligen !

 
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