Patchwork - Familien

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Geschrieben von happy5 am 13.01.2012, 13:30 Uhr

nee, da liegst du aber falsch

also bei uns ging das nicht, trotz alleinigem sorgerecht und bei einer bekannten auch nicht. grund war laut schreiben des standesamtes (ich kopiere)
Das Kind kann den Familiennamen des Stiefvaters oder einen Doppelnamen (Name des leiblichen Vaters und Name des Stiefvaters, Reihenfolge beliebig) erhalten. Voraussetzung ist, dass der leibliche Vater in diese Namensänderung vorher einwilligt. Der leibliche Vater muss also zuerst beim Standesamt seines Wohnsitzes vorsprechen und dort die Erklärung unterschreiben, dass er mit der neuen Namensführung einverstanden ist. Es sollte aber grds. vorab geklärt werden, ob er überhaupt einverstanden ist. Der leibliche Vater kann aber auch zusammen mit den Eheleuten und dem Kind die Namenserklärung abgeben.

 
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