Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 20.08.2012, 21:54 Uhr

Scheidung von der Frau

Klar, das geht auch.

Allerdings muss er gar nichts überschreiben. Sie können auch beide Eigentümer des Hauses bleiben.
Gerade wenn er sein Erbe eingebracht hat, wäre das m.E. sinnvoll. Außerdem eine Klausel aufnehmen, dass das Haus nur dem gemeinsamen Kind vererbt werden darf.

 
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