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Geschrieben von vallie am 04.12.2011, 9:57 Uhr

Guten Morgen.....wie ist das mit dem Nachnamen? Weiß das jemand?

man braucht vor allem die einwilligung des vaters, wenn die kinder den namen dessen tragen....
du kannst diese einwilligung möglicherweise gerichtlich ersetzen lassen, wenn ein gemeinsamer name dem kindeswohl dient.

das hätte ich mir aber an deiner stelle schon vor der 2.ehe überlegt.

 
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