mama_von_j+j
habe 2 töchter aus erster Ehe, und nun noch 2 kleinere aus 2. Ehe.... die 2 Großen heißen anders als wir..... kann das geändert werden? brauchen wir da die Zustimmung der leiblichen Vaters? Weiß das jemand? Wer kann uns helfen? Das JA? Muß es über das Gericht laufen? Dazu, der leiblicher Vater hat seit über 3 Jahren keinen Kontakt zu den Kindern, hat einfach kein großes Interesse an den Zweien!!!! Danke für eure Antworten
Wir brauchten keine Einwilligung für ne Namensänderung. Wir haben uns einen Termin bei der Verwaltungsgemeinschaft geholt und die sagten uns dann was wir an Urkunden brauchten usw. Ich hatte aber alleiniges Sorgerecht, ich weiß aber nicht ob das ausschlaggebend war.
Hallo, bei gemeinsamen Sorgerecht braucht man die Einwilligung vom Vater. Gruß Shooty
man braucht vor allem die einwilligung des vaters, wenn die kinder den namen dessen tragen.... du kannst diese einwilligung möglicherweise gerichtlich ersetzen lassen, wenn ein gemeinsamer name dem kindeswohl dient. das hätte ich mir aber an deiner stelle schon vor der 2.ehe überlegt.
also wir stehn auch vor dem problem uns sagte der standesbeamte wen ich das alleinige sorgerecht hab brauche ich keine einstimmung und da bin ich heilfroh
Hallo Gemeinsames Sorgerecht = Zustimmung des Vaters Alleiniges SR und Name des Vaters = Zustimmung des Vaters Alleiniges Sorgerecht und Name der Mutter = Keine Zustimmung des Vaters Begründen muss man auf jeden Fall, da es dem Kindeswohl dienen muss.
mir sagte man beim JA und auch auf dem standesamt das das die knder mit 6jahren selbst entscheiden könnten (wir haben das -leider- das gemeinsame sr waren aber nie verheiratet.
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