Partnerschaft - Forum

Partnerschaft - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von laola am 09.12.2013, 16:44 Uhr

Vielen Dank für die Quellenangabe!

Zitat: "(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient."

Genau dieser konditionale Nebensatz (wenn...) ist dann hier wohl der Knackpunkt.
Dieses Wenn kann aber die Anfangsposterin besser beurteilen als wir alle, die wir sie nicht persönlich und die Situation nicht aus eigener Anschauung kennen.

Ich finde, dass es ein extremer Fall sein müsste, wenn die Großeltern ihr Umgangsrecht vor Gericht, unter Hinzuziehung von Beweisen, erstreiten wollten/müssten.
Das ist doch hier überhaupt nicht gegeben: Die Großeltern genießen reichlich Umgang!
Einen "Übernachtungsbesuchanspruch durch Enkel im Kleinkindalter" gibt es nicht, aus gutem Grund, das Kind ist bei seinen Eltern zu Hause!

Daher verstehe ich immer noch nicht, warum die Oma einen Terz macht. Die soll sich freuen (oder es lassen) und fertig, an den Umgangsgewohnheiten würde ich jetzt unter den bekannten Umständen keinen Deut ändern, wäre ich die Mutter.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Partnerschaft - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.