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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.12.2013, 20:18 Uhr

Man kann keine Übernachtungen einklagen !

Und die Oma sieht das Kind und verbringt Zeit mit ihm.
Dieses Gesetzt entstand als es noch üblich war dass Oma und Co unterstützen, Betreuung noch nicht so ausgebaut war.
War das Kind da regelmäßig bei Oma und durch Trennung oder was auch immer wird der Kontakt verweigert, dann kann die Oma klagen, denn dann dient es dem Kindeswohl dass die Bindung erhalten bleibt !

Alles andere scheitert und ist im Umgangsrecht des Vaters dann enthalten.

Und ja, ich weiss das, meine Schwiegereltern klagten damals vergeblich um die Kinder meines Mannes sehen zu dürfen.
Obwohl sie eine Bindung hatten !!

Die Oma hier sieht das Kind mehr als so manch zufriedene Oma.

 
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