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Geschrieben von guinan am 21.08.2008, 11:47 Uhr

Um da jetzt auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen,...

...gibt es 2 Möglichkeiten:

1. die leichtere (Berechnungs)Methode, die aber etwas ungerechter demjenigen gegenüber ist, der nicht so viel verdient:
> Kassabuch über Deine Ausgaben für die Familie (nicht für Dich alleine),
> alles zusammenrechnen,
> seine Ausgaben (Miete, Auto) zusammenrechnen,
> seine Ausgaben von Deinen abziehen,
> den Endbetrag durch 2 teilen
> diesen Betrag einfordern
Wenn Du alles schön offensichtlich und genau (mit allen Belegen) machst, hat er wenig dagegenzusetzen.
So haben es mein Mann und ich gemacht, da wir beide annähernd gleich verdient haben. Als ich dann weniger verdiente (Arbeitslosigkeit), übernahm er einfach ein paar Sachen mehr, ohne dass wir alles neu berechneten.

2. die kompliziertere (Berechnungs)Methode:
dazu müsstest Du aber seine Einnahmen kennen.
> berechnen, wieviel Prozent der Unterschied der Einnahmen ist,
> alle Ausgaben (Deine und seine) zusammenrechnen,
> nun mit der Prozentberechnung von oben berechnen, wer wieviel zu zahlen hat,
> wer zuviel bezahlt hat, fordert den offenen Betrag ein.

Eine weitere Methode wäre, herauszufinden, wieviel eine Hausangestellte mit Betreuungspflichten verdienen würde. Das von deinem Freund einfordern und dann die Kosten teilen. Dabei könnte er nur sagen, dass Du ja vom Staat bezahlt wirst (Elterngeld, Kindergeld). Also Diskussionsgefahr.

LG
Bettina

 
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