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Geschrieben von Dreamy am 07.08.2010, 22:54 Uhr

Trennung vom Partner

Bin kurz davor mich von meinem Partner zutrennen. Eigentlich geht es von uns beiden aus. Wir sind seit 3 jahren zusammen. Unser gemeinsamer Sohn ist 28 Mon. alt.

Vorerst kann ich nicht arbeiten gehen da ich noch keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für meinen Sohn habe. Wir wohen auf dem Land, Kita und Kiga Plätze sind hier rar. Dezeit bin ich noch in Elternzeit bis zum 30.09.2010. Zu meinem alten Arbeitgeber kann ich aufgrund der Arbeitszeiten nicht zurück.

Ab dem 01.03.2011 hat mein Sohn bereits einen festen Kita-Platz und wird in der Zeit von 7.00 bis 14.00 uhr betreut.

Derzeit habe ich nur das Kindergeld zur Verfügung und etwas haushaltgeld von meinem Noch-Partner.

Hier in unserer gemeinsamen Wohnung kann ich wohnen bleiben, er zieht aus. Die Miete beträgt 250€ kalt + 150€ Nebenkosten.

Das kann ich mir nicht vom Kindergeld und Unterhalt leisten. Noch dazu kommt wenn mein Partner auszieht habe ich sogut wie keine Möbel mehr, außer Küche und Kinderzimmer. Alles andere sind seine Möbel in der Wohnung.

Wo bekomm ich Hilfe. Was muss ich tun? Bin grade etwas hilflos/ratlos.

 
7 Antworten:

Re: Trennung vom Partner

Antwort von Susi0103 am 08.08.2010, 6:18 Uhr

Dein Ex muss zumindest Unterhalt fürs Kind zahlen (rechnet das Jugendamt aus).
Sollte er nicht genug verdienen, bekommst Du vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss.
In beiden Fällen ist der Gang zum Jugendamt erster Schritt.

Dann kannst Du zum Jobcenter/Arge gehen und musst Hartz 4 beantragen. Dort kannst du auch gleich Möbel beantragen, die stehen Dir nach Trennung zu. Mach Dich auf was gefasst, der Antrag auf Hartz ist lang und Du musst komplett die Hosen runter lassen.
Nach dem Antrag auf die Wohnungserstausstattung nach Trennung (kannst Du formlos beantragen), wird ein Hausbesuch anstehen...

Eventuell reicht Dir aber auch Wohngeld und Kinderzuschlag, versuch es durch zu rechnen, es gibt entsprechende Rechner für alle Leistungen im Netz.

Lg

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Re: Trennung vom Partner

Antwort von glückskugel am 08.08.2010, 8:18 Uhr

Zumindest bis zum 3. Geburtstag des Kindes (und je nach Einzelfall auch darüber hinaus) muss Dir Dein Ex auch Trennungsunterhalt zahlen. Unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Die ganze Unterhaltsfrage kannst Du Dir vom JA ausrechnen lassen. Je nachdem wie viel er verdient und ob er noch weitere Kinder hat, ist das gar nicht so wenig. Und es geht auf jeden Fall der Hartz 4 Leistung vor. Also das Amt wird darauf bestehen, dass Du den Unterhalt voll geltend machst. Allerdings helfen die Dir auch dabei, indem sie dem Ex sehr deutliche Briefe schreiben, wenn es nötig ist.

Der erste Weg führt also zum Jugendamt, der zweite zur ARGE und wenn Dir was unklar ist, kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und Dich beim Anwalt beraten lassen.

Gruß,
Stefanie

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Re: Trennung vom Partner

Antwort von Pamo am 08.08.2010, 20:25 Uhr

Ich denke, das heisst Betreuungsunterhalt und nicht Trennungsunterhalt. Aber schau doch mal im Unterforum "Alleinerziehend" vorbei.

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@pamo

Antwort von vallie am 09.08.2010, 9:13 Uhr

glückskugel ist anwältin.

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Re: Trennung vom Partner

Antwort von Terkey235 am 09.08.2010, 10:56 Uhr

Hallo,

wenn du bis Ende September in Elternzeit bist und ab März einen Kita-Platz hast, musst du ja zunächst nur einen recht überschaubaren Zeitraum überbrücken. Das schaffst du schon. Wie sieht es denn sonst aus, hättest du Möglichkeiten, in einer anderen Firma unterzukommen? und an den Arbeitszeiten beid einem jetzigen AG wäre nichts zu drehen?

Die Wohnung scheint ziemlich günstig zu sein. Wie groß ist sie und wie viele Zimmer stehen dir zur Verfügung? Das ist für das Amt wichtig, da es - je nach Region - normalerweise feste Sätze gibt (Mietkosten, Quadratmeter, Zimmer etc.).

Was die Möbel betrifft: Kannst du evtl. Bekannte, Freunde, Familie mobil machen? Vielleicht hat noch jemand das eine oder andere Möbelstück über, das du zunächst mal bekommen könntest. Ich weiß noch, als ich ins Studium ging, hatte ich ein Bett, einen Schreibtisch und ein kleines Bücherregal. Den Rest hab ich mir aus ausrangierten Möbeln der Verwandtschaft zusammengebastelt. Muss heute noch über den winzigen Uralt-Kleiderschrank lachen, der fast auseinanderfiel Man kann viel improvisieren. Als der besagte Schrank seinen letzten Geist aushauchte, hab ich eine Stange aus dem Baumarkt mit Haken an der Decke befestigt und eine alte Gardine davor gehängt. Sah eigentlich ganz hübsch aus. Auch mit gaaanz wenig Geld kann man was zaubern. Ist alles doof, aber geht.

Was macht dein Partner beruflich? Könnte er denn Unterhalt zahlen?

Alles Gute, terkey

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Re: Trennung vom Partner

Antwort von Bonniebee am 09.08.2010, 11:12 Uhr

Hallo,

kann mich nur anschließen: Du bekommst problemlos Hartz IV, und da ja auch Deine Wohnung sehr preiswert ist, wirst Du dort bleiben können mit der Hilfe der ARGE. Auch, wenn Du irgendwann wieder arbeiten gehst, der Verdienst aber nicht ausreicht, wird mit Hartz IV zusätzlich aufgestockt. Auch die Kiga-Gebühren können übernommen werden.

Also: Das Geld ist kein Grund, Dich nicht zu trennen. Gehe rechtzeitig zum Jobcenter oder der ARGE, damit Du nicht zu lange auf die Bearbeitung des Antrags warten musst, sondern rasch Geld bekommst. Auch die Fragen des Kindsunterhalts musst Du dann klären, denn Dein Kind hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, den Du für es wahrnehmen musst.

LG

BB

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@vallie und @pamo

Antwort von glückskugel am 09.08.2010, 17:26 Uhr

Trotzdem kann mir natürlich mal ein Begriff in der Eile falsch herausrutschen. Betreuungsunterhalt ist in der Tat der treffendere und modernere Begriff. Trennungsunterhalt ist wohl eher etwas veraltet (aus der Zeit vor der Unterhaltsrechtsreform, als man noch unterschieden hat zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern).

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