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Geschrieben von Pamo am 28.09.2012, 10:46 Uhr

Pakistan

Ich habe mich gedanklich mit diesem Fall beschäftigt und habe einige Überlegungen, die dir vielleicht weiterhelfen. Aufgrund der wenigen Information muss ich spekulieren. Vielleicht sind die Annahmen falsch und deswegen die Überlegungen unzutreffend. Bitte entscheide das für dich selber.

Dein Mann ignoriert dich. Könnte es sein, dass du deinen Zweck als Gebärerin des geliebten Sohnes erfüllt hast und nun auf die Funktion eines Kindermädchens reduziert wurdest? Will er womöglich mit dem Sohn nach Pakistan, damit das Kind dort bei seiner Familie aufwächst? Für deutsche Verhältnisse scheinst du ja eine zurückhaltende Person zu sein, für pakistanische Verhältnisse bist du evtl. schon zu zickig.

Ich gehe davon aus, dass das Kind mindestens die pakistanische Staatsangehörigkeit hat, vielleicht auch die deutsche. Der Vater kann möglicherweise ohne deine Zustimmung einen pakistanischen Pass für das Kind beantragen und erhalten. Ruf doch einfach mal beim pakistanischen Konsulat in Deutschland an und frage unschuldig, ob dein denn auch dann einen Pass fürs Kind kriegen kann, wenn du verhindert bist und nicht mitunterschreiben kannst. Wenn die Antwort ja ist, dann weisst du ja Bescheid. Falls die Antwort ja gewesen ist, stellt sich die Frage, ob der Kindsvater vielleicht bereits einen Pass fürs Kind hat. Falls das so ist, dann kann er theoretisch mit dem Kind ausreisen und damit rechnen, dass er nicht behelligt wird.

Falls das geschieht, wirst du dein Kind wahrscheinlich nie wieder sehen. Pakistan gehört nicht zu den Ländern, die das Haager Abkommen zu Kindesentführungen anwenden. Selbst wenn Pakistan dazugehören würde, ist eine Durchsetzung der Rückholung langwierig und mit Kosten verbunden.

Ergo ist Verhinderung hier das höchste Gebot:
- Stelle fest, ob das Kind bereits einen pakistanischen Pass hat. Falls ja, schliesse diesen und den evtl. auch existierenden deutschen Pass gut weg. Wie gesagt: BANKSCHLIESSFACH, nicht irgendwo in die Sockenschublade legen.
- Es gibt an den Flughäfen eine Liste mit Namen von Kindern, die von einer Entführung bedroht sind. Ich weiss nicht wie man das macht, aber sieh zu, dass dein Kind da drauf kommt. Die binationale Beratungsstelle wird dir evtl damit helfen können.
- Bis das geschehen ist, würde ich den Mann noch nicht rausschmeissen. Denn dann könnte er nämlich zum Aufbruch blasen - mit Kind. Bis dahin würde ich also freundlich lächeln.
- Es gilt natürlich das Sorgerecht von Deutschland, wo du genauso viele Rechte hast wie der Kindsvater. Das nützt dir aber gar nichts, wenn das Kind in Pakistan ist, denn dort wird es nur als Pakistani behandelt.

Alles Gute. Ich denk an dich.

 
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