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Geschrieben von lenamama99 am 30.10.2007, 13:40 Uhr

Guck mal auf der ...

Seite www.schimmelambulanz.de

da steht ein Bericht und da steht wohl auch (im Laufband) Schimmel in einer Wohnung berechtigt zur fristlosen Kündigung.

es ist halt so, Schimmelsporen fliegen und wer sagt dir, dass die vom Fenster nicht schon längst woanders sind.

LG UTe

 
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