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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.01.2012, 7:34 Uhr

die rechtliche Seite

ich steht gemeinsam im Mietvertrag - dann wird es sowieso kompliziert. Rein rechtlich könnt Ihr nur gemeinsam kündigen. Der Vermieter kann dann aber einen neuen Mietvertrag mit nur einem von Euch machen. Aber es müssen ALLE mitspielen - auch der Vermieter. Wenn der Vermieter Dich nicht aus dem Mietvertrag entläßt, dann kannst Du drei Mal ausziehen - für die Miete haftest Du trotzdem. Wenn der Ex Dich also ärgern will, zahlt er einfach nicht - und Du hängst drin. Das gleiche gilt umgekehrt für den Ex, und deswegen würde ich an seiner Stelle auch nicht ausziehen, bevor das nicht geklärt ist.

Laß Dich anwaltlich beraten - und kläre mit dem Vermieter, ob er auch Dich alleine als Mieter akzeptieren würde. Der Anwalt kann dann 1.) Deinem Ex eine Frist setzen, bis zu der er ausgezogen sein muß und 2.) notfalls die Zustimmung des Ex zur Wohnungskündigung bzw. Teilkündigung (falls Du drin bleiben darfst) erzwingen.

Mein Ex hat über ein Jahr gebraucht, bis er dann endlich ausgezogen ist. Die ganze Sache war dann vor Gericht, es gab zwei Verhandlungen und ein Urteil mit einer Frist zum Auszug. Nicht lustig, aber was soll man machen? Bei uns war relativ klar: Wer die Wohnung behält, der behält die Kinder - deswegen konnte ich auch nicht ausziehen.

 
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