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Geschrieben von habdamalnefrage am 22.01.2012, 23:22 Uhr

Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Das Problem ist, wenn ich nicht Nägel mit Köpfen mache, passiert da gar nichts. Sollte man so einen Termin schriftlich fixieren? Ich hatte auch schon mitgeholfen, was zu suchen und im letzten Moment, hat er gekuscht. Hatte sogar angeboten, dass ich gehe, aber das macht keinen Sinn, für eine Person in der Wohnung zu bleiben, sagt er selbst. Wer hat schon Trennungen hinter sich? Und schlimm finde ich auch, dass er nun wieder so bockig reagiert und vorhin meinte, er würde gleich in ein anderes Land gehen. Also, was soll das denn? Liegt ihm denn gar nichts an seinem Kind? Aber vielleicht wäre es das Beste, einen Hund kann man bekanntlich nicht zum Jagen tragen, das habe ich schon lange genug versucht... Und trotzdem ist es verdammt schwer loszulassen!

 
38 Antworten:

Re: Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Antwort von mf4 am 22.01.2012, 23:43 Uhr

Das kenne ich... deshalb bin ich mit den Kindern 2 mal gegangen... ich wollte nicht ewig warten, bis er mal aus den Pötten kommt.

So texte kenne ich auch, dass es dann über die Kinder geht... zieht doch die Masche. Immerhin fragst du dich was dann mit dem Kind wird.

Er will ausziehen sagt er also lass ihn auch Wohnung suchen usw. Das schafft ein Erwachsener auch allein. Je nach dem wie der Wohnungsmarkt bei euch ist deute was an, Frist setzen darf man sicher nicht

Hier (guter Wohnungsmarkt) hatte ich in 2 Wochen Wohnungen gefunden, nach 1 Monat besichtigt und Mietvertrag unterschrieben und nach 2 weiteren Wochen zog ich um.

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Re: Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Antwort von habdamalnefrage am 22.01.2012, 23:54 Uhr

Hallo, dein Partner blieb dann jeweils in der gemeinsamen Wohnung? Fände ich auch ok, haut aber fiananziell nicht hin. Das heisst ich müsst erst regulär die gemeinsame Wohnung kündigen und dann müssten wir beide raus. Oder man sagte mir, ich könnte ihn auch im gemeinsamen Mietvertrag streichen lassen, aber mit welcher Begründung? Sowas würde ich aber nicht heimlich machen, fände ich selbst auch nicht fair.

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Re: Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Antwort von mf4 am 22.01.2012, 23:58 Uhr

Okay fand ich das nicht aber was sollte ich machen?
Er blieb dann eben in einer für 1 Person viel zu großen/teuren Wohnung... war aber nicht mehr mein Problem.

Ich wollte nicht warten bis er ein Meer von Selbstmitleid durchschwommen hat und einen Hektoliter Alk in sich hinein gekippt hat um dann festzustellen, dass Alkohol nix löst sondern konserviert?

Der auszieht muss aus dem Mietvertrag aussteigen sonst haftet und zahlt er weiter die Exwohnung. Du kannst ihn nicht streichen lassen ohne seine Zustimmung.

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Re: Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Antwort von habdamalnefrage am 23.01.2012, 0:05 Uhr

Ja DANKE, so sind sie, die lieben Männer! Trinken tut meiner Gott sei dank nur sehr sporadisch, und in akzeptablem Rahmen. Aber das Selbstmitleid... und dann wird er echt zur gefährlichen Mischung zwischen rasender Eifersucht, totaler Abneigung mir gegenüber (neulich meinter er doch zu mir, seine Freunde würden ihn bereits zur Trennung beglückwunschen, das tat echt weh) und wildem Tier, wo ich echt schon Angst hatte, er fällt über mich her. Bisher siegte dann immer seine/unsere Vernunft, aber man muss es ja nicht darauf anlegen...

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Re: Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Antwort von arzule am 23.01.2012, 0:51 Uhr

Ah man, sind denn alle Männer so:))

Ich bin damals auch ausgezogen, weil ich den nicht mehr ertragen konnte.

Bääh, ich finde nix, alles zu teuer, zu klein, zu weiß der Geier was.

Also hab ich das mal in die Hand genommen und bin ausgezogen, binnen 2 Wochen:)) Geht doch. Man muss es nur wollen.

Ich hab leider keinen Rat für dich, sonst hätte ich damals nicht ausziehen brauchen:))

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die rechtliche Seite

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.01.2012, 7:34 Uhr

ich steht gemeinsam im Mietvertrag - dann wird es sowieso kompliziert. Rein rechtlich könnt Ihr nur gemeinsam kündigen. Der Vermieter kann dann aber einen neuen Mietvertrag mit nur einem von Euch machen. Aber es müssen ALLE mitspielen - auch der Vermieter. Wenn der Vermieter Dich nicht aus dem Mietvertrag entläßt, dann kannst Du drei Mal ausziehen - für die Miete haftest Du trotzdem. Wenn der Ex Dich also ärgern will, zahlt er einfach nicht - und Du hängst drin. Das gleiche gilt umgekehrt für den Ex, und deswegen würde ich an seiner Stelle auch nicht ausziehen, bevor das nicht geklärt ist.

Laß Dich anwaltlich beraten - und kläre mit dem Vermieter, ob er auch Dich alleine als Mieter akzeptieren würde. Der Anwalt kann dann 1.) Deinem Ex eine Frist setzen, bis zu der er ausgezogen sein muß und 2.) notfalls die Zustimmung des Ex zur Wohnungskündigung bzw. Teilkündigung (falls Du drin bleiben darfst) erzwingen.

Mein Ex hat über ein Jahr gebraucht, bis er dann endlich ausgezogen ist. Die ganze Sache war dann vor Gericht, es gab zwei Verhandlungen und ein Urteil mit einer Frist zum Auszug. Nicht lustig, aber was soll man machen? Bei uns war relativ klar: Wer die Wohnung behält, der behält die Kinder - deswegen konnte ich auch nicht ausziehen.

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Strudelteig

Antwort von Fru am 23.01.2012, 7:40 Uhr

es bringt aber alles nichts, wenn sie das mit dem Anwalt klärt, wenn sie sich die Wohnung allein nicht erlauben kann...

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Re: Strudelteig

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.01.2012, 7:50 Uhr

Natürlich. Aber da SIE ja in der Wohnung bleiben will, ging ich davon aus, daß sie sich das schon überlegt hat.

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bei uns wars so

Antwort von Holzkohle am 23.01.2012, 8:15 Uhr

mein Ex stand nicht mit im Mietvertrag, Gott sei Dank. Da wir uns wirklich überworfen haben, habe ich ihm nach Rücksprache mit einem Anwalt zwei Wochen Zeit eingeräumt, seine Sachen aus der Hütte zu schaffen. Er hätte dagegen nicht mal was machen können - war ja "meine" Wohnung. Und die Vermieterin mochte meinen Ex eh nie, die hätte auf doof sogar behauptet, der hat da nie gewohnt...
Zum Schluss zog es sich dann doch noch über einen Monat.

Bei Euch ist der Fall anders gelagert und wie STT schon schrieb, wenn Ihr Beide im MV steht, dann muss der Vermieter zustimmen, dass der Andere auszieht und macht dann mit Dir einen neuen MV. Das macht er u.U. aus Angst um seine Miete nicht. Wenn Ihr Euch so einig seid, würde ich ein gemeinsames Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm erklären, dass Ihr Euch nimmer versteht, Du die Bude gern behalten willst usw. Wenn Du die Wohnung alleine halten kannst, dann dürfte es für Dich auch keine Rolle spielen, ob der Ex in zwei Wochen auszieht und keine Miete mehr zahlt oder einfach jetzt auszieht und keine Miete mehr zahlt - in drei Monaten spätestens müsstest Du das sowieso.

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Re: Wieviel Zeit dem Partner bei Trennung zum Auszug geben?

Antwort von Astrid am 23.01.2012, 10:36 Uhr

Hallo,

gehe zu einem Rechtsanwalt, er kann Dich hier sehr gut unterstützen! Man sollte IMMER einen Anwalt nehmen, sobald Kinder im Spiel sind - egal ob man verheiratet ist oder nicht. Allein kann man sich nicht durch die komplizierte Getrenntlebens- und Unterhaltsregelungen kämpfen, und auch Dinge, die die gemeinsame Wohnung betreffen, sind für einen Anwalt Routine, für einen selbst aber nur schwer zu schaffen.

Wenn Du wenig Geld hast, kannst Du Dir beim nächsten Amtsgericht einen kostenlosen Beratungsschein holen und mit diesem zum Rechtsanwalt gehen. Ruf einfach beim Amtsgericht an, welche Unterlagen Du mitbringen musst, um den Antrag zu stellen, das ist keine große Sache!

Alles Liebe für Dich!

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Astrid

Antwort von Fru am 23.01.2012, 14:49 Uhr

man kann sich auch MIT Kindern ohne Anwalt einig werden.....

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Re: @Fru

Antwort von Astrid am 23.01.2012, 15:19 Uhr

Das ist aber unwahrscheinlich und klappt nur selten. Und nur dann, wenn Beide sich absolut einig sind und Beide guten Willen haben - was angesichts der Wunden einer Trennung selten und schwer ist. Ich habe einige Jahre bei einem Anwalt gearbeitet (während meines Studiums), und ich kann nur sagen, es kamen viele Paare, die es erst allein probiert haben oder es mit nur einem, gemeinsamen Anwalt schaffen wollten. Sie landeten schließlich doch bei getrennten Anwälten. Und wenn - wie auch im Fall der AP - einer der Partner keine Trennung will, klappt eine einvernehmliche Trennung und Regelung des Sorgerechtes und des Kindesunterhalts usw. sowieso so gut wie nie - wie auch?

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Re: Astrid

Antwort von mf4 am 23.01.2012, 17:13 Uhr

Ich habe während meiner Scheidung den Anwalt nicht gebraucht was Umgang usw. anging und bei der Trennung ohne Trauschein auch nicht.

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Re: Astrid

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.01.2012, 17:28 Uhr

Nun ja, dann erwähne doch bitte auch, daß Du seit Jahren keinen Unterhalt bekommst und deswegen jetzt doch vor Gericht gehen mußt. Ist es nicht besser, das dann auch gleich bei der Trennung zu klären, als sich damit dann noch jahrelang runzuärgern und dann doch beim Anwalt zu landen?

Und wer das Posting unten liest, der erkennt: Zumindest im Fall der AP wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nichts ohne Anwalt. Zumal es ja auch eine geschäftliche "Verwicklung" gibt.

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das stimmt so nicht

Antwort von mf4 am 23.01.2012, 22:02 Uhr

Bei KV1 klagte das JA den Unterhalt ein und bei KV2 tut es so eben das Jobcenter. Ich habe weder einen Anwalt, noch bin ich Klägerin.

Bei uns war in beiden Fällen Umgang sowie Unterhalt geklärt. das er dann doch nicht zahlt kann der Frau mit Anwalt auch passieren.

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Unterhalt kann und will der eh nicht zahlen

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 10:36 Uhr

Hallo, danke für eure Mühen,
aber da ist eh nix zu holen, bin ich mir sicher! Der melkt mich und meine Familie schon seit Jahren und hat da keine Gewissensbisse, ging auch schon Spielen und verliert regelmässig was. Er findet es auch nicht schlimm, an das Geburtstagsgeld vom Kind zu gehen, war im Umschlag, später lag der leer im Geschäft. Er streitet es aber innigst ab, gleichzeitig sagte er mir mal, dass er es aber eh nicht schlimm finde. Zum Kind meinte er, wir haben wochenlang zu Hause nach dem Umschlag gesucht, er hätte den Umschlag versehentlich weggeworfen. Warum erklärt es sich ihm gegenüber überhaupt, wenn er nichts gemacht hat? Er kommt halt aus einem Kulturkreis wo man alles teilt ;-) Toll auch wenn man selber nichts zu verteilen hat... Ja so ist das. Unüberwindbare kulturelle Schwierigkeiten, aber dennoch denke ich auch es liegt an seinem speziellen Charakter. Stur, begriffstutzig. Nun meint er eh, er geht ins Ausland, also Unterhalt kann ich total vergessen. Auch egal, war seit Jahren nicht leicht für uns. Manchmal fehlt auch Geld aus meinem Geldbeutel. Das geht meiner Meinung nach auch gar nicht. Ich bin schon froh, dass ich ihn nicht noch mitunterhalten muss, da nicht verheiratet. Es ist auch kein Kulturkreis wo mann so ein Verhalten erwarten würde, ganz und gar nicht. Aber Menschen sind halt überall unterschiedlich. DANKE für eure Unterstützung, Mädels! Ihr macht mir MUT :-)

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Diebstahl

Antwort von Thelmalouise am 24.01.2012, 10:54 Uhr

...ist ein fristloser Kündigungsgrund.
War er nicht angestellt bei Dir ?

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Re: Diebstahl

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 11:04 Uhr

Ja, DANKE, aber Beweise???
Es kam immer wieder vor in unserer Beziehung. Ich zahl nicht mal was in meine Rentenkasse und er kam mit nem neuen IPAD heim vorgestern. Das ist das allerschlimmste, das ich mit Geld gar kein Vrértrauen haben kann, ist auch ein sehr schlimmer Betrug. Brauche ich da Beweise? Das Thema ist ich will seine Aufenthaltsgenehmigung nicht gefährden. Bei ihm daheim ist echt Mord und Totschlag.

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Re: Diebstahl

Antwort von Thelmalouise am 24.01.2012, 11:33 Uhr

Naja, er hat immernoch Kinder in Deutschland.
Und auch ein nettes Druckmittel.

Zieh aus und such Dir einen neuen Job, ansonsten geht es über die Behörden !
Von welchem Geld hat er sich ein I-Pad gekauft ???

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falsche Sichtweise

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.01.2012, 13:15 Uhr

Nicht DU gefährdest seinen Aufenthaltsstatus - das macht er doch ganz alleine.

Dreh doch den Spieß mal um: "Wenn Du Dich nicht benimmst lasse ich mich scheiden und dann kannst Du sehen, wie Du deinen Aufenthalt hier geregelt bekommst!"

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@STT

Antwort von Thelmalouise am 24.01.2012, 13:27 Uhr

Sind nicht verheiratet.

Aber dennoch, genau so ist es.

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bin auch ausgezogen

Antwort von Eden am 24.01.2012, 13:39 Uhr

Hallo,

ja ich bin auch ausgezogen, das wäre nie was geworden. Er wohnt jetzt allein in unserem gemeinsamen Haus und ich hab mir eine 3 zimmer wohnung genommenmit den KIndern. Unterhalt hat er auch nicht gezahlt, hab es eingeklagt vor Gericht und jetzt 4 Monate nach Auszug zahlt er das erste mal....wenn du noch fragen hast gerne..LG Eden

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er sagt

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 13:52 Uhr

IPad ist vom Kumpel für 150 EUR,
das er langsam, nach Möglichkeit bezahlen kann...

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Re: falsche Sichtweise

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 13:57 Uhr

Bin ja nicht verheiratet und wie gesagt, da wo erherkommt bleibt er mal besser weg, obwohl er echt unschuldig ist was dort die Politik angeht.

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DAS regt mich immer wieder auf

Antwort von Nomadin13 am 24.01.2012, 14:00 Uhr

wer es nicht hinbekommt, sich im gastland anstaendig/unkriminell zu verhalten, der soll wieder nach hause zurueck. ein land ist gross, da ist nicht ueberall mord und totschlag.

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DAS regt mich immer wieder auf

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 14:09 Uhr

Das kann ich so nicht stehen lassen, weil sein Verhalten dort normal ist, wirklich. Im Rahmen der Familie wohlgemerkt, er nimmt ja nichts im Laden weg oder in der Öffentlichkeit, daher ist er doch gar nicht straffällig. Da liegt eben der kulturelle Unterschied. Und er hat doch auch ein Recht darauf in seinen Heimatort zu gehen, muss er sogar, woanders darf er dort gar nicht hin, das sind Gefangene im eigenen Land, so ein Scheiss Land ist das. Und mich würde mich gerade nun interessieren, gibt es einen Bezug zu deinem Namen? Bist du gereist?

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Re: DAS regt mich immer wieder auf

Antwort von Nomadin13 am 24.01.2012, 14:37 Uhr

ja, ich bin viel gereist, habe auch in projekten in unterprivilegierten laendern gearbeitet, lebe seit drei jahren in trinidad und masse mir deshalb so eine meinung an (-;

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Kann ich ja verstehen...

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 14:59 Uhr

Ich bin auch vieeel gereist, war mehrere Jahre in Asien, daher verstehe ich sein Verhalten ja auch ein bisschen. Ist ja ok, Gott sei dank haben wir Meinungsfreiheit, oder! Ich meine, in wie vielen Ländern gibt es das nicht. Ja verstehe dich schon, aber er war echt noch nicht straffällig, auch nicht im Ansatz, er ist halt unpünktlich, unzuverlässig, jedoch nicht bei der Arbeit, das ist ja auch immerhin was, und schwindelt gerne und mopst halt mal Geld... Das ist natürlich ätzend und geht nicht, auch nicht in der Familie! Aber ich schätze wenn wir mehr hätten, gebe es bei uns diese Probleme nicht. Aber es ist echt wie in Syrien grad, wo er herkommt. Ehrlich, also das würde ich ihm NIE antun wollen. Wäre ja auch scheisse fürs Kind. Wo ist mein Papa? Ach du, in Foltergefangenschaft... Also den würde man auch nicht abschieben. Und er durfte und hat auch von Anfang an gearbeitet. Trotzdem verstehe ich dich. So ätzend ich sein Verhalten finde, im Komplettpaket liebe ich ihn halt doch. Das weiss er natürlich und somit hat er gewonnen. Aber das mit dem Auszug ist mir Ernst! LG nach Trinidad!

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Re: Kann ich ja verstehen...

Antwort von Nomadin13 am 24.01.2012, 15:29 Uhr

sorry, kann nicht so ausfuehrlich schreiben, wie ich gern wollte, da beide haende im verband/gips.
bikulturelle beziehungen haben immer mehr konfliktpotential. jeder muss fuer sich selber entscheiden, wieviel er aushalten kann.
alles gute fuer dich
aha, p.s. besteht da allenfalls selbstmordgefahr fuer deinen freund?
stichworte: verlassen, allein im fremden land, schande

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gute Besserung

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 17:00 Uhr

Ne, das geht ok, aber ein Gesichtsverlust ist das TOTAL für ihn, er lebt ja nach aussen das Bild der Happy Family! Wobei ich mir da auch noch nie vor Freunden den Mund verbieten liess. Aber er ist natürlich alleine im fremden Land, ich schätze er wird eine Frau finden, die soo doof ist wie ich und das erstmal für die nächsten Jahre wieder mitmacht. Ich meine er kann schon sehr schamant rüberkommen, klaro. Sonst hätte das bei mir ja auch nicht gezuogen. Wird schon irgendwie weitergehen. Grüsse

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Re: gute Besserung

Antwort von vallie am 24.01.2012, 17:13 Uhr

woher kommt er denn eigentlich?

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Re: gute Besserung

Antwort von Pamo am 24.01.2012, 17:29 Uhr

Syrien

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Landsleute gehen vor

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 17:30 Uhr

Ich möchte es gerne ein wenig anonym halten, aber aus Asien. Ich vermute tatsächlich keine böse Absicht in seinem Verhalten und auch die Landsleute sind zu 99% super ok. Aber der kulturelle Unterschied ist halt da. Da gehen immer Landsleute vor der eigenen deutschen Familie & Freunden, fast. Wirklich. Und dann Grossfamilie. Das heisst du hast grade gesehen, dass du da ausgeholfen hast, dann kommt der nächste. Auch wenn es sich um minimale Hilfe handelt, eigentlich müsste es für unser Kind dableiben. Heute abend kommt wieder jemand zu Übernachten... Na ja, das kommt jetzt nicht soo häufig vor, aber die Leute sind ja auch nicht das Problem, sondern er. Und schlimm ist, dass er mich dann vor seinen Landsleuten schon anders behandelt. Es ist jetzt nicht so, dass wir die Familie dauerhaft unterstützen, könnten wir auch gar nicht, aber sicher bin ich mir nicht, ob es da nicht schon mal zwischendurch Überweisungen gab an Leute. Vor etlichen Jahren hat er mal eine Krankenhausrechnung für fast 2000 EUR bezahlt, wo ich bis heute nicht weiss für wen oder was genau. Na ja, irgendwie haben wir das auch verschmerzt. Und ich hab ein gutes Herz, aber einfach nehmen geht halt nicht. Oder gar verspielen, das kam auch schon mal vor. Ja ich schätze ich tue ihm auch keinen Gefallen, dass ich ihn so weiterlassen mache und uns natürlich auch nicht. Aber es schmerzt mich dennoch, er hat schon sehr positive Seiten, ist sehr lustig, die Leute & meine Familie mögen ihn schon, wenn er nicht gerade Zicken macht, kann auch echt zupacken, wenn ER will... Aber richtig planen kann man nie, und das macht es SEEER schwer im Alltag.

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Re: gute Besserung

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 17:30 Uhr

Ne Asien, aber Zustände wie in Syrien, daher kann er auch nicht heim.

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Re: Landsleute gehen vor

Antwort von vallie am 24.01.2012, 17:35 Uhr

ich fühlte mich ein wenig an die schilderungen einer userin aus dem ae erinnert, deswegen frage ich. vll wäre ein austausch möglich gewesen.

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Re: Landsleute gehen vor

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 17:44 Uhr

was meinst du mit ae?

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DANKE an alle!!!

Antwort von habdamalnefrage am 24.01.2012, 18:30 Uhr

DANKE :-)

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Re: Landsleute gehen vor

Antwort von Pamo am 24.01.2012, 18:43 Uhr

AE heisst alleinerziehend.
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/

Mir scheint aber doch, dass mit deinem Kindsvater nicht alles mit kulturellen Unterschieden erklaert werden kann. Immerhin ist sein leibliches Kind nicht nur Familie, sondern auch ein Landsmann - daher muesste es doppelt vorgehen. Doch du sagst, dass du keinen Kindesunterhalt erwarten kannst - das passt dann nicht.

Mir klingt er eher wie ein Schnorrer, ganz generell. Ich kann nur hoffen, dass er sich eine Quelle fuer den Kindesunterhalt fuer sein Landsmannkind erfolgreich woanders eroeffnen wird. Von mir haette er weder Verstaendnis noch Sympathie zu erwarten, aber ich bin auch hochgradig allergisch gegen Eltern, die angeblich aus Geldmangel nicht fuer ihre Kinder sorgen koennen/wollen, jedoch immer Geld fuer Wichtigeres uebrig haben (Ipad bspw). Die Rechnungen fuer die Frucht ihres Leibes darf dann bitteschoen immer jemand anderes zahlen.

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