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Geschrieben von fiammetta am 25.03.2011, 9:03 Uhr

Das sagt der Gesetzgeber

Hi,

geh zum RA. Natürlich verdient Dein Mann das Geld und damit ist zunächst auch er dafür verantwortlich. Allerdings - und so steht`s im Gesetzbuch - MUSS er davon sämtliche Rechnungen begleichen und der Familie ein an dem Einkommen gemessenen Lebensunterhalt bieten. Laut Gesetz und entsprechender Gerichtsurteile darf er KEINESFALLS Haushaltsgeld zuteilen und das auch noch in einem unrealistisch niedrigem Rahmen. Von dem, was danach übrig bleibt, steht der Hausfrau ein bestimmter Prozentsatz als eigenes Geld zu (normalerweise glauben Hausfrauen, ihnen gehörte das gesamte Einkommen des Ehemanns, aber so ist es nicht und hier haben wir den umgekehrten Fall).
Ich bin normalerweise nicht auf der Seite der Hausfrau, aber das geht selbst mir zu weit. Noch einmal: Such Dir einen Rechtsbeistand, meinetwegen auch über die Rechtsberatung bei Gericht (kostenlos) und setz Dir innerhalb der gesetzlichen Grenzen durch. Anderenfalls verpaßt Du dem Herren einen gepflegten Tritt in den Hintern und baust Dir Dein eigenes Leben auf - ist immer noch besser als dieses unwürdige Kasperltheater.

Hinsichtlich Deiner Absichten erneut zu studieren, muss ich Dir sagen, dass weder Deine Eltern noch Dein Mann gesetzlich dazu verpflichtet sind, Dir ein weiteres Studium zu finanzieren. Du hattest die Möglichkeit Abitur zu machen und ein abgeschlossenes Studium - damit ist deren Pflicht vollkommen erfüllt. Etwas anderes wäre, wenn Du nachweisen könntest, dass Du seit Jahren keinen Arbeitsplatz, egal ob als freie Mitarbeiterin oder festangestellt, gefunden hast. Aber auch dann würde ein Rechtsentscheid wahrscheinlich in Richtung normaler Ausbildung gehen und nicht in Richtung Uni.
Dein Mann - auch wenn das jetzt unter Hausfrauen wieder einmal unpopulär ist - muss Dir zustimmen, die Kosten für das Studium und für Deinen Unterhalt zu übernehmen. Du kannst Dich mit der Kinderbetreuung nicht ewig herausreden, denn statt zu studieren könntest Du genauso gut arbeiten und das wird er bei Gericht auch jederzeit zu Recht anführen. Was Du allerdings machen könntest, ist, mit ihm einen Vertrag schriftlich zu schließen, d.h. er finanziert Dich weiterhin, Du verpflichtest Du zum zügigen Abschluss des Studiums sowie der tatsächlichen Arbeitsaufnahme anschließend und Du verpflichtest Dich dazu, z.B. Dein Einkommen anschließend für dieselbe Zeit, die Den Zweitstudium gedauert hatte, zu beider Gunsten zu sparen und anzulegen. Ansonsten sehe ich da wenig Chancen, weder bei ihm noch vor Gericht noch im Trennungsfalle.

LG

Fiammetta

 
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