Geschrieben von Bonnie am 15.03.2018, 18:41 Uhr |
Astrein ist das nicht...
Vorab kurz: Zurückbuchen ist nur möglich, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt hat - nicht aber bei einer normalen Überweisung oder einer Kreditkartenzahlung etc.. Hier muss man sich das Geld notfalls auf anwaltlichem Wege holen, und das wird Dein Mann ganz sicher nicht tun.
Also, ich finde Dein Misstrauen berechtigt. Dein Mann hält Dich für etwas blöd, wenn er glaubt, Du kaufst ihm die Sache mit dem Geburtstagsgeschenk (wirklich sehr originell) ab. Du kannst Dich entscheiden, den Kopf in den Sand zu stecken und ihm alles abzukaufen. Oder Du gehst der Sache nach und bist wachsam.
Das mit den Kneipengängen mit spät abends ist auf jeden Fall auch dubios, denn es ist ja eigentlich nicht üblich, so oft mit Kollegen trinken zu gehen, und das mitten in der Woche. Ich kenne niemanden, der das macht.
Da Dein Mann sich ja keiner Schuld bewusst ist, wird er ja sicher einen Anwalt einschalten, um die „falsche“ Abbuchung zurückzubekommen. Macht er aber bisher nicht, oder...? Wie erklärt er das denn?
Die Sache ist natürlich sonnenklar, da gibt‘s nicht mehr viele Hintertürchen. Ich würde den Hausbau sofort auf Eis legen und auch sagen, warum.
LG
- Was tun? - Landglück 15.03.18, 14:16
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