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Geschrieben von Suka73 am 23.03.2005, 14:10 Uhr

nachträglich zweiter Vorname

Hallo,
die Gründe seien jetzt mal dahingestellt, aber geht es, dass man dem Kind nachträglich einen zweiten Vornamen gibt? Ich meine jetzt keinen mit Bindestrich wie z.b. Hans-Franz oder so, dachte eher an Hans Franz (NAME IST AUSGEDACHT, nicht, dass hier jemand nen Schock bekommt)... ich hoffe, Ihr wisst was ich meine :o) Wenn das geht, wie wird verfahren, was müßte man machen?

LG Sue

 
1 Antwort:

Re: nachträglich zweiter Vorname

Antwort von Nicki_25 am 23.03.2005, 14:58 Uhr

Hallo!

Ruf doch mal beim Standesamt an. DOrt werden die Geburtsurkunden ausgestellt. Die kennen sich mit Namensrecht und Namensänderungen usw. aus.
Viel Erfolg.

LG nicki

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