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Geschrieben von Jess1982 am 15.01.2014, 15:49 Uhr

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Finde im Netz auch nur diesen Artikel, aber es kam doch letztes Jahr als in den Medien, vielleicht ist es noch nicht durch, aber viele Juweliere halten sich zum Glück schon dran, habe hier mal gefragt und die machen es erst ab 7 Jahren, zum Glück !!!!!!!!




Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Verbot des Stechens von Ohrringen bei Kindern unter 7 Jahren
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Stechen von Ohrringen und anderem Körperschmuck bei Säuglingen und Kindern unter 7 Jahren verboten wird.
Begründung:

Letzte Zeit häuft sich die Unsitte, Kleinkindern schon nach wenigen Monaten nach der Geburt Ohrlöcher zu stechen.
=> Es verstößt gegen die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper. (Artikel 1, soziale Menschenrechte).
=> Es verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes Persönlichkeitsrecht nach Menschenrechtskonvention)
=> Nach heutigem medizinischem Kenntnisstand lassen sich Ohrlöcher nicht mehr vollständig rückgängig machen.
=> Ohrlöcher sind weder medizinisch Notwendig noch sonst irgendwie von rationellem Nutzen. Es kann nicht angehen dass Eltern über den Körper eines unschuldigen Kindes hinweg entscheiden, ob ihm die Ohrläppchen durchlöchert werden.
=> In der Tat passiert es auch des Öfteren, dass sich Ohrlöcher, die in frühem Alter gestochen werden, durch das Wachstum des Ohrläppchens verschieben. Somit hat das Kind später nicht nur Ohrlöcher die es eventuell gar nicht will, sondern auch noch verschobene und unregelmäßige.
=> Infektionen und Allergien sind nicht zu 100 % auszuschließen. Es ist unverantwortbar, dies bei unmündigen Kindern zu praktizieren.
=> Daher sollten Ohrringe erst nach vollendung des 7. Lebensjahres erlaubt sein, wenn das Kind beschränkt geschäftsfähig ist. Somit kann das Kind seinen Willen äußern, die Instruktionen beachten (Pflege etc), und die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Ohrlöcher durch Wachstum verschieben, ist relativ niedrig.

 
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Stichwort: internet

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