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Geschrieben von zwerg012 am 21.05.2004, 14:04 Uhr

Beraterinjob - tupper, wacker, ...- wer kennt sich steuerrechtlich aus ??

hallo,

ich könnte demnächst als beraterin für holzspielzeug anfange. dazu muß man ein gewerbe anmelden. nur leider kenne ich mich überhaupt nicht aus, was das steuerrecht angeht. ich bin derzeit in der elternzeit (unser zwerg ist 9 monate alt). außer kindergeld bekommen wir nichts, ich meine kein erziehungsgeld, etc. mein mann arbeitet und hat somit ein einkommen.

wieviel darf ich dazuverdienen, ohne es zu versteuern ? gilt die 400 euro - grenze auch, wenn ich ein gewerbe angemeldet habe ? muß ich am jahresende irgendetwas (ähnlich einer bilanz) beim finanzamt abgeben ??

vielleicht kennt ihr ja auch noch eine internetseite, die für mich wichtig ist. oder hat vielleicht jemand erfahrung mit einer beratertätigkeit bei der firma wacker gemacht ??

tausend fragen, tausend dank

anke

 
3 Antworten:

Re: Beraterinjob - tupper, wacker, ...- wer kennt sich steuerrechtlich aus ??

Antwort von fabianmama25 am 21.05.2004, 16:30 Uhr

Hallo!
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten,aber vielleicht die RA Frau Bader.
Sorry wenn ich so neugierig bin aber du hast die Firma Wacker erwähnt.Meintest du damit den Wacker-Konzern in Burghausen an der Salzach?
Danke deine Steffi

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Re: Beraterinjob - tupper, wacker, ...- wer kennt sich steuerrechtlich aus ??

Antwort von zwerg012 am 21.05.2004, 21:30 Uhr

hallo,

ich meine wacker`s kinderträume, die haben ihren sitz in neuenkirchen und vertreiben holzspielzeug sowie -deko.

anke

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Ein paar Steuerrechtliche Tipps...

Antwort von co-si am 22.05.2004, 19:48 Uhr

Hallo,

hier ein paar grundsätzliche Steuerliche Dinge.

1. Wenn du dich selbständig machst, dann auf jeden Fall nur mit Steuerberater. ( zumindest im 1. Jahr)

Du musst auf jeden Fall am Ende des Jahres eine Einnahme Überschuss Rechnung machen. ( Einnahmen abzüglich Ausgaben) und diese beim Finanzamt einreichen. Termin zur Abgabe der Steuererklärung ist dann der 31.05. des folgenden Jahres.

Dann solltest du dir überlegen, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Wenn du unter 17.000Euro (so ungefähr) Umsatz (also deine Bruttoeinnahmen bleibst) dann kannst du beantragen umsatzsteuerfrei zu bleiben, kannst dann aber auch keine Vorsteuern (gezahlte Umsatzsteuern) abziehen. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst du je nach Umsatz monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Anmeldung abgeben und mit der steuererklärung eine Umsatzsteuererklärung einreichen.

Die 400 Euro Geringverdienergrenze gilt hier im übrigen nicht. (Allerdings gibt es andere steuerliche Regelungen, die greifen können)

Im übrigen kannst du alle deine Ausgaben, die du in dem Zusammenhang hast auch als Betriebsausgaben geltend machen. Unter anderem 30Cent pro gefahrenen Kilometer.

Noch Fragen.
Gruß Silke

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