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Geschrieben von Tine1 am 29.08.2013, 20:30 Uhr

Arbeitslos und keine Kinderbetreuung

Geht es darum, dass du dringend eine Betreuung brauchst, weil du dann eine Arbeitsstelle die du antreten möchtest in Aussicht hättest?
Oder warum meinst du sonst, die Kinderbetreuung "nachweisen" zu müssen?
Geht es um ALG I oder II?

 
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