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Geschrieben von eiskaffee81 am 01.09.2010, 23:00 Uhr

@niklas2006

Sie sind zwar nicht Pflicht aber bei uns wird das überprüft:

"Laut dem rheinland-pfälzischen Kinderschutzgesetz bleiben die U-Untersuchungen zwar freiwillig. Eine zentrale Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bekommt aber die aktuellen Daten der Meldeämter und erinnert Eltern an den anstehenden Kinderarzttermin. Verweigern sich diese, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu der Familie auf. Bleiben die Eltern mit ihren Kindern der Untersuchung weiter fern, wird die Familie vom Jugendamt unter die Lupe genommen. © afp/aerzteblatt.de"

 
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