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Geschrieben von Steffi528 am 13.05.2015, 16:33 Uhr

Wie?

Du sollst für die Vermittlung einer Tagespflegeperson das U-Heft mitnehmen?

Finde ich verwunderlich. Die Tochter mit bringen ist nicht verkehrt, wenn die zuständige Mitarbeiterin passgenau vermitteln möchte, sollte sie sehen, was für ein Kind da kommt und zu welcher Tagespflegeperson sie am Besten passen würde.

Ich würde nach der Rechtsgrundlage fragen, weshalb sie Einsicht in das U-Heft haben möchte. Sie (oder er) wird wahrscheinlich NUR die Vermittlung von Tagespflegepersonen als Aufgabe haben und nichts mit "Überwachung".

Ich schüttele gerade etwas mit dem Kopf und würde gern wissen, wie es bei Dir weiter geht

 
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