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Kein Kiga /Kita platz suche Tagesmutter übers Jugendamt

Kein Kiga /Kita platz suche Tagesmutter übers Jugendamt

JaLa2015

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Hallo liebe Kita/Kiga Eltern, wir haben keinen Kita/Kiga platz bekommen und sind deshalb jetzt auf der suche nach einer Tagesmutter. Das geht bei uns in erster Linie übers Jugendamt. Wo ich für morgen auch recht Zeitnah einen Termin bekommen habe. Jetzt allerdings der Krux an der Sache der mich innerlich zerreißt es an zu sprechen - denn man will sich mit denen ja nicht unbedingt anlegen. Wir Wohnen in einem typischen Reihenhaus - hier in der Stadt kommt das Jugendamt auch nach der Geburt eines Kindes die Eltern IMMER besuchen und bringt eine riesen Info Mappe vorbei - dh die waren schon mal hier und wissen es ist ein Stink normaler Haushalt. Bei der Terminvereinbarung sagte man mir ich muss 1 meine Tochter mit bringen - ok... 2. Ihr UHeft vorlegen. Und da stößt es mir ziemlich sauer auf. Meine Tochter ist Geimpft und war bei allen Untersuchungen es gibt also eigentlich keinen Grund zur Beunruhigung aber es stört mich diese sensiblen Daten offen zu legen. Das man ein Impfheft sehen will weil vielleicht Tagesmütter sagen das sie nur geimpfte Kinder nehmen ist eine Sache aber das UHeft? Ich fühle mich äußerst unwohl weil ich mich quasi genötigt fühle. Habt Ihr die UHeft vorlegen müssen? Habt ihr vielleicht einen Grund genannt bekommen - immerhin haben die Jugendämter ja durchaus die Möglichkeit solche Informationen abzufragen die wissen welche Kinder nicht vorgestellt wurden da die Kinderärzte die Kinder melden müssen die zur U waren. Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben wie ich da morgen nich 'mit einem Hausverbot' wieder raus komme weil ich die Dame in Grund und Boden argumentiert habe :)).. und uns so vielleicht einen Tagesmutter - platz verbaut habe - man weiß es ja selber wenn man sein Gegenüber nicht mag - Arbeitet man besonders langsam mit dem nettesten Lächeln der Welt dabei auf den Lippen.. (Bitte Rechtschreibung zu missachten Tippe mit dem Telefon.. )


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

Tut mir Leid ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, allerdings frage ich mich worin das Problem liegt ein U Heft vorzuzeigen. Bei uns steht nur die Größe und Gewicht drin und die ein zwei Vermerke sind jetzt auch nicht so Geheimnisvoll. Ich kann nichtmal sagen ob wir es vorzeigen müssten, allerdings wie gesagt hätte ich es auch ohne Probleme gemacht.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

In Bayern sind die U-Untersuchungen sogar Pflicht. D.h. wenn du sie nicht machst wird das dem JA gemeldet. Leg das Zeug vor und gut ists. Was soll da schon drin stehen, was das JA interessieren könnte. LG Inge


binesonnenschein

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Im Kiga muss man auch das U-Heft vorlegen. Sensible daten? Da steht doch NIX drin außer Größe und Gewicht! Meine KiÄ schreibt immer "gute Entwicklung" drunter. Fertig. Hab ich kein Problem mit, kann sehen wer will.


Christina mit Flo

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Bei einer Vertragsunterzeichnung müssen hier (in Leipzig) durch die Tagesmutter noch viel sensiblere Daten abgefragt werden. Das U-Heft ist doch kein geheimes Dokument? Bei meinen steht außer Größe und Gewicht noch nichtmal was drin. Wenn doch dann wissen sie vlt. welche Tagesmutter besonders geeignet für besondere Bedürfnisse ist?


anna1979

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Und was ist da sensibel dran? Versteh ich nicht. In der Kita kannste auch nichts verheimlichen. Im Gegenteil, es geht um Dein Kind und falls da Defizite o.ä. sind, dann leg die Karten auf den Tisch, Dein Kind soll ja nirgends untergehen bzw nicht ihren Bedürfnissen entsprechend betreut werden.


Ev71

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Hallo, hier in NRW sind die Kitas angehalten, sich jährlich von allen Eltern die U-Hefte und den Impfpass zeigen zu lassen. Wir müssen Rückmeldung an das Jugendamt machen, wenn U-Untersuchungen nicht wahrgenommen wurden oder das Heft nicht vorgezeigt wurde. Nicht gemachte Impfungen haben in unserer Kita nur dann Folgen, wenn ein Krankheitsfall auftreten sollte. Bei einem Masernfall dürften ungeimpfte Kinder zum Beispiel 8 Wochen die Kita nicht betreten um eine mögliche Weiterverbreitung zu vermeiden. Das ganze dient rein weg dem Zweck, dass möglichst kein Kind, zum Beispiel wegen häufiger Arztwechsel oder Umzugs "durch das Raster fällt" und "vergessen" wird. Es ist sogesehen keine Pflicht, in der Kita das U-Heft vorzuzeigen, es wird aber Meldung an das Jugendamt gemacht. Finden die dann keine Bestätigung, das die U-Untersuchungen regelmäßig gemacht wurden, dann fragen sie gegebenenfalls nach, warum das so ist. So sollte es jedenfalls im Idealfall laufen. Das Einzige, was dir also "passieren" kann, wenn du dem Jugendamt einen Blick ins U-Heft verweigerst, ist eine sehr genaue Nachfrage, warum das so ist. Ich persönlich finde es gut, dass so versucht wird kein Kind "durchrutschen" zu lassen und Vernachlässigung oder Misshandlung möglichst frühzeitig zu entdecken. Wenn ich allein dadurch helfen kann, dass ich mein Heft eben regelmäßig vorzeige, dann mache ich das gerne. Wenn dadurch auch nur einem einzigen Kind in ganz Deutschland geholfen würde, dass sonst unenddeckt bliebe, selbst dann finde ich, lohnt es... Ev.


Oktaevlein

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Hallo Ev. ich nehme an, du arbeitest im Kindergarten. Warum genau soll man eigentlich das U-Heft vorlegen? Wir (auch NRW) sollten auch beim Anmeldegespräch in der Kita U-Heft und Impfpass vorlegen, was ich auch gemacht habe, allerdings nicht genau verstanden habe warum. Beim Impfpass wollten sie wohl hauptsächlich wissen, ob das Kind Tetanus-Schutz hat. Aber U-Heft.... ich dachte immer, wenn man nicht zu den U-Untersuchungen geht, muss das eh der Kinderarzt melden bzw. durch die Nichtmeldung (weil man ja nicht dort war) erfährt es das JA sowieso? @AP: ich würde an deiner Stelle einfach beides zeigen, du kannst ja ruhig nochmal nach dem genauen Grund fragen. Aber "anlegen" würde ich mich mit denen eher nicht, da du ja auf einen Betreuungsplatz hoffst. Andererseits fand ich es wohl auch nicht besonders toll, dass sich die Kita-Leiterin durch mein U-Heft geblättert hat, da ich finde, dass nicht alle Einträge und "Diagnosen" andere etwas angehen.


Nachtwölfin

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

Ich musste bisher in beiden Krippen und im Kindergarten das U-Heft mitnehmen. Um welche sensiblen Daten geht es dir da, die nicht auch im Impfpass stehen? Die wollen doch nur wissen, ob du die U-Termine ordnungsgemäß wahrnimmst und ob es da evtl Auffälligkeiten gab. Diese wurden ja nicht nur dazu eingeführt frühzeitig etwaige Defizite zu erkennen, sondern auch oder meiner Vermutung nach vor allem engmaschige Kontrollen zu haben um evtl Missbrauch, Vernachlässigung o.ä. zu erkennen. Also durchaus berechtigt, die Forderung des JA.


emilie.d.

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Hier ging es um den Kiga. Nein, sie können nicht verlangen, Einsicht ins U-Heft zu nehmen, man kann alternativ vom KiA eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Untersuchungen durchgeführt wurden und das Kind gesund ist.


Birgit 2

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Die Bescheinigung vom Arzt kann man sich auf jeden Fall ausstellen lassen, wenn man das U-Heft nicht vorlegen möchte. Allerdings kostet diese bei uns zumindest 10 Euro, weshalb bislang immer das U-Heft vorgezeigt wurde. Die Gründe, warum man dazu angehalten wird, wurden ja schon mehrfach genannt und ich finde es auch gut so. Außerdem will man ja auch zum Wohle des Kindes zusammen arbeiten...


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von Birgit 2

Hier Fünf Euro. Inwiefern sollte es dem Wohle des Kindes dienen, dass Einsicht ins U-Heft genommen wird? Der KiA bescheinigt, dass die Impfungen altersgemäß erfolgt sind, die Untersuchungen durchgeführt wurden und das Kind gesund ist. Meinen Mutterpass zeige ich doch auch nicht meinem AG.


tenessee

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

Ich kann hierzu keine hilfreiche Antwort geben aber um ehrlich zu sein kann ich dich verstehen. Es klingt so nach "Jugendamt kontrolliert" obwohl es hier nur um eine Tagesmutti geht. Ich hätte da auch blöd geschaut. Ich musste noch nie irgendwo das U-Heft vorlegen außer beim KiA natürlich. In der Kita auch nicht. Und es kann unter Umständen auch mehr im U-Heft drinne stehen als Gewicht und Größe. Hier in der Gegend wird mehr eingetragen... zB Schlafprobleme, irgendwelche Entwicklungsprobleme... nicht jedes Kind ist immer unauffällig bzw. es gibt Sachen die einfach beobachtet werden und deshalb im U-Heft eingetragen werden. Bei uns ist sogar ein Muttermal eingetragen welches meine Kleine hat... als Erinnerung zur regelmäßigen Beobachtung weil sie das schon von Baby an hat. Ich weiß nicht ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber zu den U-Untersuchungen werden wir schon schriftlich "eingeladen"... mit einer Bescheinigung dabei die der KiA ausfüllt und zurück schickt, ich glaube an das Land Rheinland-Pfalz. Wenn man die Pflichtuntersuchungen nicht macht, gibt es Meldung an das Jugendamt.


sojamama

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Die Tagesmutter haben wir auch übers Jugendamt vermittelt bekommen. Als wir den Platz hatten bzw. als wir ein Info- und Kennenlerngespräch bei der Tagesmutter hatten, wollte die auch das U-Heft sehen. Das muss so sein, ich selber habe auch den Tagesmutterkurs besucht, man sagte mir da auch, ich solle immer das U-Heft verlangen. Es sei auch in meiner Verantwortlichkeit, die Eltern da zu unterstützen und ggf. auf fehlende U´s aufmerksam zu machen. Es soll keine Kontrolle sein, einfach eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Ebenso MUSS die TaMu wissen, welcher Kinderarzt zuständig ist und ob das Kind Tetanus geimpft ist, es handelt sich ja um eine Betreuungsperson, die das im Falle eines Unfalls wissen muss. Ich finde es übrigens gut, dass das Jugendamt bei jeder Familie vorbeikommt und Infos mitbringt. Das ist eine super Sache und ich würde mich freuen, wenn es hier ebenso wäre.... melli


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

Du sollst für die Vermittlung einer Tagespflegeperson das U-Heft mitnehmen? Finde ich verwunderlich. Die Tochter mit bringen ist nicht verkehrt, wenn die zuständige Mitarbeiterin passgenau vermitteln möchte, sollte sie sehen, was für ein Kind da kommt und zu welcher Tagespflegeperson sie am Besten passen würde. Ich würde nach der Rechtsgrundlage fragen, weshalb sie Einsicht in das U-Heft haben möchte. Sie (oder er) wird wahrscheinlich NUR die Vermittlung von Tagespflegepersonen als Aufgabe haben und nichts mit "Überwachung". Ich schüttele gerade etwas mit dem Kopf und würde gern wissen, wie es bei Dir weiter geht


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

habe jezt au zeitmangel keine der anderen antworten gelesen, aber: das sind sachbearbeiter die einfach nur schauen dass angebot und nachfrage zu einander kommen. und im U Heft wäre ja vermerkt, wenn deine tochter eine bekannte, diagnostizierte entwicklungsverzögerung hätte, und das würde das spektrum der in frage kommenden tagespflegepersonen wohl einschränken. was denkt ihr denn was der sachbearbeiter im jugendamt mit den daten aus dem U Heft macht... kopieren und abends am stammtisch besprechen? himmel...


Tine1

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

Ich kann dich auch verstehen und es würde mich interessieren, wie der termin gelaufen ist. für mich stellt sich nicht die frage, warum man seine daten NICHT preisgeben sollte (nach dem motto: hat man etwa etwas zu verheimlichen?), sondern es stellt sich die frage, warum man es sollte? aus welchem grund? und genau das würde ich dort auch fragen. das kann man total höflich tun, es ist ja kein persönliches problem zwischen dir und der zuständigen dame und so sachlich wie die frage ist, sollte sie auch behandelt werden. auf ämtern aller art neigen viele menschen dazu, alles abzugeben was verlangt wird und sämtliche dinge zu unterschreiben die vorgelegt werden ohne sie auch nur vorher durchzulesen. dass sich die zuständigen ja-mitarbeiterInnen persönlich vorstellen bei der geburt eines jeden kindes finde ich hingegen super! ich denke, das baut hemmungen ab für den fall, dass man tatsächlich mal unterstützung benötigt (was übrigens auch bei ganz "normalen" reihenhausbesitzern der fall sein kann ;-)


Tinchenbinchen

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Welche denn? O.o


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von Tinchenbinchen

Neben den ärztlichen Befunden des Kindes sensible medizinische Daten der Mutter. Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen, Anzahl der Schwangerschaften, Risikonummern, Geburtsmodus, Komplikationen, Art der Komplikationen, wann die erste Untersuchung stattfand, wieviele Schwangerschaften die Mutter schon hatte.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Zumindest bei uns.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von JaLa2015

Ich habe jetzt gerade noch einmal alle Beiträge gelesen und der Tenor ist ja doch bei den meisten, dass die AP sich nicht so anstellen solle, was stehe denn schon im Heft sensibles drin, was soll das JA denn großartig weitererzählen. Wen das nicht stört, dass im Zweifel im Dorf rumgeht, was man für Geburtsverletzungen hatte bzw. spekuliert wird, was aus Kind Nr. 1 geworden ist, das niemand kennt bzw. davon nicht betroffen ist, der kann selbstverständlich ohne Probleme sein U-Heft vorzeigen. Würde ich ohne Not nicht machen, schon gar nicht bei einer Berufsgruppe ohne Ärzteethos. Wobei auch die tratschen. Habe nebenher beim Kaffeetrinken als Kind ziemlich viel mitbekommen, meine Mutter war über mehrere Ecken mit einer Frauenärztin vernetzt.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Jein. Für mich ist es halt ein Unterschied, ob ich das U-Heft dem Kiga (normale städt. Einrichtung) oder dem JugendAMT vorlege. Soweit ich weiß hat das Jugendamt zwar nicht das "Recht" das U-Heft zu kontrollieren, aber zumindest das Recht einen Nachweis über die stattgefundenen U-Untersuchungen zu verlangen. Das JA ist dem Gesundheitsamt zwar nicht direkt unterstellt, aber sie arbeiten von Rechts wegen zusammen. Das JA kann also bei fehlendem Nachweis die Nachweise nachfordern oder eben eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Und ehrlich: ich bin eher friedfertig veranlagt, aber wenn da jemand tratschen würde, würde der von mir sofort angezeigt werden. Wenn ich in meiner Arbeit (Gesundheitswesen) einen Bekannten von mir treffe, erzähle ich noch nicht mal, dass ich ihn getroffen habe. Ich unterliege auch als Nicht-Ärztin ganz klar der Schweigepflicht, nicht nur was Diagnosen anlangt sondern auch schon bei der einfachen Tatsache, dass Herr XY im Krankenhaus war. Das geht andere Leute einfach nichts an, egal ob sie mit demjenigen auch befreundet sind oder nicht. LG Inge


miemie

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Auch die Sachbearbeiter des JA unterliegen einer Schweigepflicht. Bei der Einstellung muss dieses nicht nur versichert und unterschrieben sondern auch vereidigt werden. Wird weiter getratscht macht sich der Sachbearbeiter strafbar. Einer solch strengen Schweigepflicht unterliegen Erzieher im Kindergarten meines Wissens nach nicht. Und die wissen i.d.R. ja mehr über ein Kind (inkl. der U-Heft-Daten) als der Sachbearbeiter des JA der nur die Infos aus dem U-Heft hat. Die Erzieher könnten somit weit mehr Details "ausplaudern".


IngeA

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Antwort auf Beitrag von miemie

gesetzliche Schweigepflicht gibt es für Erzieher nicht, aber die meisten Einrichtungen verpflichten ihre Mitarbeiter per Vertrag zum Schweigen. LG Inge


Tine1

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Die sozialarbeiter beim ja haben auch eine schweigepflicht und ich gehe nicht davonn aus, dass da irgendwas groß im ort rumgetratscht wird. klar, menschen ohne eine berufliche ethik mag es in jedem bereich geben, auch bei zb der besagten frauenärztin oder bei der einen oder anderen sozialarbeiterin. ist aber sicherlich nicht üblich. ich habe trotzdem etwas dagegen, ohne zwingenden grund daten preiszugeben. und ich finde es eine seltsame umkehr, so zu argumentieren, man habe vermutlich etwas zu verheimlichen wenn man etwas dagegen hat (und somit die "gegenseite" erst recht das berechtigte interesse, einsicht in die geforderten unterlagen zu bekommen). andersrum wird für mich ein schuh draus: mein gegenüber kann mir erklären wozu es genau diese daten benötigt. ist es wirklich notwendig, wird es ein leichtes sein, dies auch zu erklären.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Das ist zugegeben ein schwaches. Weder das Jugendamt noch ein Kindergarten haben das Recht, ein U-Heft einzusehen. Aus gutem Grund, enthält es doch medizinisch sensible Daten, nicht nur vom Kind, sondern auch der Eltern und u.U. Geschwister. Wie oben schon geschrieben reicht für den Nachweis, dass die Untersuchungen vorgenommen wurden, ein banales ärztliches Attest. Dass einige Kindergärten (unserer tut es) bzw. in diesem Fall das JA nicht über die gesetzlich verankerte Alternative (Attest) aufklären, bzw. im Gegenteil noch suggerieren, sie wären verpflichtet, die Hefte einzusehen, finde ich erstaunlich. Beim JA, die doch zumindest einen Datenschutzbeauftragten haben sollten, erstaunlicher als beim Kiga.


Nachtwölfin

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Also bei uns war ich jedes Mal dabei, als das Heft aufgeschlagen wurde. Es wurde nur die Seite mit der letzten U angeschaut und mir das Heft unverzüglich wieder ausgehändigt. Aber du hast recht, was das tratschen angeht. Es könnte so laufen. Hatte bis jetzt wohl eher das Glück an nicht übermäßig neugierige Erzieher geraten zu sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Ich glaube du verwechselst die beiden Sachen gerade extrem Zumindestens in dem U-Heft unseres Sohnes stehen nur Dinge die IHN betreffen, meine Geburtsverletzungen ect sind da mit keinen Wort erwähnt. Die stehen in MEINEM Mutterpass. Da steht, im Fall der Fälle, dann auch weitere Geburten/Schwangerschaften. Kinder haben doch jeder ein eigenes U-Heft. Deine Einwände passen also - neben Schweigepflicht - absolut gar nicht.


emilie.d.

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Schau' mal bei Dir bei der U1 rein (mein Sohn ist Jahrgang 2012). Da ist bei uns ein Aufkleber der Klinik mit sämtlichen von mir aufgeführten Daten über die Mutter. Erkrankung des Vaters ist bei uns handschriftlich bei der U7a vermerkt.


Nachtwölfin

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Ganz vorne U1. Da stehen z.b. auch deine Risikofaktoren aus der Schwangerschaft drin. Was die Nummern bedeuten kann man leicht nachschauen, wer das möchte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nachtwölfin

Steht bei mir nur teils drin. Und vom Vater gar keine Infos - obwohl dessen Erkrankung - da vererblich - sogar relevant wäre.


emilie.d.

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teilweise dokumentiert wurde, stimmt Dein Einwand, dass im U-Heft nur Dinge stehen, die das Kind betreffen, nicht. Zumal, wie die Nachtwölfin schrieb, vieles über Nummern verschlüsselt wird, die aber auf der Innenseite des U-Heftes "entschlüsselt" werden. "4" für Allergien, "17" für vorherige Frühgeburten, "19" für 2 oder mehr Abtreibungen usw. Ich möchte doch auch niemandem ausreden, sein U-Heft freiwillig dem Kindergarten, Tagesmutter oder Jugendamt zu zeigen. Ich finde nur, andersrum geht es gar nicht, nämlich zu suggerieren, man hätte die Pflicht, das U-Heft vorzuzeigen. Dafür ist das, was da u.U. drinsteht, viel zu persönlich.