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Geschrieben von leta am 27.08.2012, 13:15 Uhr

Vergabe der Ganztagsplätze

Moment, reden wir hier über U3 oder Ü3-Betreuung? Bei der U3-Betreuung spielte (zumindest hier in unserer Stadt) die Dringlichkeit keinerlei Rolle. Entscheidend war der Zeitpunkt der Anmeldung. Und da wir unsere Tochter "erst" mit einem Jahr angemeldet haben, hatten wir keine Chance. Gleichalte Kinder in unserem Freundeskreis haben U3-Plätze bekommen, obwohl die Mütter nicht berufstätig waren. Selber Schuld könnte man sagen - aber geärgert hat's mich trotzdem, dass die Berufstätigkeit überhaupt kein Auswahlkriterium war.

Einen Ü3-Platz haben wir dann - mit viel Glück in unserer Wunscheinrichtung - bekommen als meine Tochter 3,5 Jahre alt war. Die haben ihre ganz eigenen Auswahlkriterien. In erster Linie nehmen sie Geschwisterkinder und damit sind dann oft auch schon alle freien Plätze besetzt. Weitere Kriterien sind Wohnortnähe und Gemeindezugehörigkeit. Auch Sympathie spielt eine Rolle (wie die Leiterin mir mal unter 4 Augen sagte). Auch dort spielt die Berufstätigkeit der Eltern keine Rolle. Es gibt übrigens nur Ganztagesplätze in diesem Kindergarten.

Nächstes Jahr wird dann eingeschult und bei unserer Wunschgrundschule ist es dann wohl tatsächlich so, dass die Nachmittagsplätze nach Dringlichkeit vergeben werden. Da müssen dann auch Nachweise über die Anzahl der Arbeitsstunden eingereicht werden. Hätte ich nie gedacht, dass ich betreuungstechnisch von der Tatsache dass ich voll berufstätig bin, erst profitiere, wenn unsere Tochter schon in der Schule ist.

Und ja - ich find's sauärgerlich. Gönne zwar auch jeder Hausfrau bzw. jedem Kind einer nicht berufstätigen Mutter einen Kindergartenplatz (finde KiGa sauwichtig), aber trotzdem verstehe ich nicht, dass man insbesondere bei den Ganztagsplätzen nicht nach Dringlichkeit entscheidet.

 
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