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Geschrieben von Pianofairy am 27.08.2012, 10:46 Uhr

Vergabe der Ganztagsplätze

Hallo zusammen,

ich möchte nach euren Erfahrungen bezüglich dieser Frage erfahren. Meine waren folgende: ich habe meinen Sohn als es dann mit den Anmeldungen so weit war in insgesamt 40 (ist kein Scherz) KiTas angemeldet. Fristgerecht usw. Es kamen von allen Einrichtungen Absagen. Schlieslich habe ich für meinen Sohn doch einen Ganztagsplatz bekommen in einer schönen KiTa. Dafür habe ich die KiTa Leiterin 2 Wochen lang regelrecht gebettelt da ich a) Alleinerziehend bin und b) 43 Stunden in der Woche arbeite.
Nach einem Jahr wo ich mich so umschaue alleine in der Gruppe meines Sohnes sind fast alle Ganztagsplätze belegt von Kindern deren Mütter nicht arbeiten. Ich möchte jetzt nicht den Eindruck erwecken das Alleinerziehende Vorrang haben sollen oä. Versteht mich bitte nicht falsch!
Aber so finde ich es auch nicht ok.
Wie sind eure Erfahrungen damit?

 
13 Antworten:

Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von Badefrosch am 27.08.2012, 10:57 Uhr

Meine KiTa ist mit 3 Ganztagsgruppen und einer Gruppe bis 14 Uhr ausgelegt.

Soweit ich das beurteilen kann, werden die Plätze nach Dringlichkeit vergeben.

1. Alleinerziehend
2. Beide arbeitend bzw. Alleinverdiener mit schwerbehindertem Partner
3. Hartz IV Empfänger (diese bekommen aber max. einen Platz bis 14 Uhr, ist Ihnen sogar lieber als nur bis 12 Uhr, da die sie die Erfahrung gemacht haben, dass die Eltern sogar oft zu faul sind zu kochen und so bekommen die Kids wenigstens 1 x am Tag was warmes)

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von stephanie-m am 27.08.2012, 11:29 Uhr

Hier hat man gar keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz, wenn man nicht arbeitet.

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von Jacky010477 am 27.08.2012, 11:36 Uhr

Hier müssen beide Elternteile eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen um einen Ganztagsplatz bekommen zu können, wenn also eine Alleinerziehende voll arbeitet, bekommt sie auch einen Ganztagsplatz, sollte einer frei sein. Ausnahmen sind Kinder/Familien, die vom Jugendamt oder so betreut werden, da haben wir auch zwei Fälle.

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von rabbit80 am 27.08.2012, 11:56 Uhr

Ich habe mein Kind in 5 Kitas angemeldet und bis auf 1 Kita sind alle ab Ü3. Ich muß aber spätestens ab März wieder arbeiten und das Kita Jahr beginnt immer erst ab August.
Daher sind theoretisch 4 Kitas nicht in Frage gekommen.
Der 5. Kita hat unser Kind jetzt aufgenommen, da U3 Kita.

Die Reihenfolge bzw. die Aufnahmekriterien waren bei den 4 Kitas wie folgt:

- Konfession (wenn nicht städtisch)
- Geschwisterkinder haben Vorrang
- Alleinerziehend
- Notfälle (wegen Umzug zB.)
- Berufstätige Eltern

wir wären also nur an 5. Stelle dran gekommen.


Ich habe auch gebettelt und kurz für Anmeldeschluss mit der Leiterin telefoniert, um nochmal auf uns Aufmerksam zu machen. Ich weiß nicht, ob es ohne dies geklappt hätte...

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von leta am 27.08.2012, 13:15 Uhr

Moment, reden wir hier über U3 oder Ü3-Betreuung? Bei der U3-Betreuung spielte (zumindest hier in unserer Stadt) die Dringlichkeit keinerlei Rolle. Entscheidend war der Zeitpunkt der Anmeldung. Und da wir unsere Tochter "erst" mit einem Jahr angemeldet haben, hatten wir keine Chance. Gleichalte Kinder in unserem Freundeskreis haben U3-Plätze bekommen, obwohl die Mütter nicht berufstätig waren. Selber Schuld könnte man sagen - aber geärgert hat's mich trotzdem, dass die Berufstätigkeit überhaupt kein Auswahlkriterium war.

Einen Ü3-Platz haben wir dann - mit viel Glück in unserer Wunscheinrichtung - bekommen als meine Tochter 3,5 Jahre alt war. Die haben ihre ganz eigenen Auswahlkriterien. In erster Linie nehmen sie Geschwisterkinder und damit sind dann oft auch schon alle freien Plätze besetzt. Weitere Kriterien sind Wohnortnähe und Gemeindezugehörigkeit. Auch Sympathie spielt eine Rolle (wie die Leiterin mir mal unter 4 Augen sagte). Auch dort spielt die Berufstätigkeit der Eltern keine Rolle. Es gibt übrigens nur Ganztagesplätze in diesem Kindergarten.

Nächstes Jahr wird dann eingeschult und bei unserer Wunschgrundschule ist es dann wohl tatsächlich so, dass die Nachmittagsplätze nach Dringlichkeit vergeben werden. Da müssen dann auch Nachweise über die Anzahl der Arbeitsstunden eingereicht werden. Hätte ich nie gedacht, dass ich betreuungstechnisch von der Tatsache dass ich voll berufstätig bin, erst profitiere, wenn unsere Tochter schon in der Schule ist.

Und ja - ich find's sauärgerlich. Gönne zwar auch jeder Hausfrau bzw. jedem Kind einer nicht berufstätigen Mutter einen Kindergartenplatz (finde KiGa sauwichtig), aber trotzdem verstehe ich nicht, dass man insbesondere bei den Ganztagsplätzen nicht nach Dringlichkeit entscheidet.

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von dhana am 27.08.2012, 18:57 Uhr

Hallo,

schau, dafür gibts bei uns nur einen Kindergarten - und der hat keine Ganztagesbetreuung.
Hier ist der Kindergarten von 7.30-13.30 offen - an 3 Tagen in der Woche gibt es für Kinder über 4 Jahre noch ein Nachmittagsangebot - da werden aber keine 3jährigen genommen.
Montag ist kein Nachmittag - da ist Teamsitzung
Freitag ist kein Nachmittag - da ist nix...
Dienstag ist eigentlich nur für Vorschulkinder, aber wenn es gar nicht anders geht, können jüngere Kinder auch betreut werden...

Meine Schwägerin freut sich schon - sie hat jetzt Gastanträge an ganz viele andere Kindergärten gestellt... aber ob sie da einen Platz bekommt...

Hier gibts kaum Kindergärten, die eine Ganztagesbetreuung anbieten - die Schule übrigens auch nicht - 11.20 hatte mein Sohn 3x die Woche aus - ohne das es eine Betreuungsmöglichkeit gegeben hätte..
Ohne meine Eltern wüsste ich nicht, wie ich das mit arbeiten auf die Reihe gebracht hätte...

Gruß Dhana

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von Deanna31 am 28.08.2012, 12:05 Uhr

Offiziell ist es wohl in Frankfurt so, dass arbeitende Erziehungsberechtigteund Alleinerziehende Vorrang haben, aber in der Realtität ist es so, dass die Geschwisterkinder zuerst dran kommen. In unserem Neubaugebiet war es jetzt tatsächlich so, dass bei einigen Kitas die frei gewordenen Plätze komplett an Geschwisterkinder vergeben wurden und die neu dazugezogenen (meist gezwungenerweise Doppelverdiener, weil man ja Eigentumswohnung oder Häuschen abgezahlen muss) alt aus der Wäsche schauten. Und auch der Geburtsmonat ist ausschlaggebend, mit Januarkindern scheint man grundsätzlich geloost zu haben, wenn das Kindergartenjahr im August beginnt. Nachdem wir jetzt fast jeden Tag quer durch die Stadt fuhren, um den einzigen angebotenen Kindergartenplatz bei ca. 30 Anmeldungen zu erreichen, können wir jetzt im Oktober in einen neu eröffneten Kindergarten im Stadtteil wechseln, vorraussichtlich, denn der Eröffnungstermin hat sich bisher schon fast um ein Jahr verschoben... und die letzte Verschiebung war erst im August...

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von Liebemama am 28.08.2012, 12:28 Uhr

Hallo.

bei uns ist es so das so gut wie jeder einen Platz für sein Kind ab 1 Jahr bekommt.Einen Ganztagsplatz bekommt nur der,wenn die Eltern beide oder bei Alleinerziehenden eben die Mama oder Papa arbeiten gehen.Sowie in Ausnahmesituationen.So wie bei mir gerade.Meine Ärztin hat mir aufgrund meiner Krankheit ein Attest ausgestellt.Somit dürfen meine beiden zur Zeit ganztags in die Kita.Da ich viele Arzttermine zur Zeit habe bin ich darüber sehr dankbar.So können die beiden in Ruhe ihren Mittagsschlaf und so weiter machen.Also bei uns ist das finde ich schon gut geregelt.Und es gibt keine Wartelisten...

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von Liebemama am 28.08.2012, 12:28 Uhr

Hallo.

bei uns ist es so das so gut wie jeder einen Platz für sein Kind ab 1 Jahr bekommt.Einen Ganztagsplatz bekommt nur der,wenn die Eltern beide oder bei Alleinerziehenden eben die Mama oder Papa arbeiten gehen.Sowie in Ausnahmesituationen.So wie bei mir gerade.Meine Ärztin hat mir aufgrund meiner Krankheit ein Attest ausgestellt.Somit dürfen meine beiden zur Zeit ganztags in die Kita.Da ich viele Arzttermine zur Zeit habe bin ich darüber sehr dankbar.So können die beiden in Ruhe ihren Mittagsschlaf und so weiter machen.Also bei uns ist das finde ich schon gut geregelt.Und es gibt keine Wartelisten...

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von nemesis73 am 28.08.2012, 13:15 Uhr

Hallo,
wir sind vor einem Jahr umgezogen und kennen daher zwei Systeme:

zentrale Vergabe durch die Stadt, bei der alle Einrichtungen, auch private oder Tagesmütter, ihre Plätze melden müssen. Das hätte wunderbar klappen können. Da aber kein Rechtsanspruch in Hessen für unter 3-Jährige besteht und das System nun ja, noch nicht ganz ausgereift war, funktionierte es leider erst wie System 2 :-(((
Ich bekam eine Woche vor Ende meiner Elternzeit im Januar und damit 11 Monate nach Anmeldung die erste offizielle Antwort vom Rathaus, nämlich daß leider bis August des darauffolgenden Jahres (sic !) keine Betreuungsmöglichkeit besteht. Über Vitamin B habe ich dann einen Platz in einer privaten Krippe bekommen.

Hier am neuen Ort in RhP gibt es 38 Einrichtungen. Ich habe ein Jahr vor dem Umzug angefangen, rumzutelefonieren, da leider keine zentrale Vergabe. Also 38 x die Leiterin um ein Anmeldeformular bitten, es in den allermeisten Fällen persönlich abholen sollen (ich habe nur 120 km entfernt gewohnt *grrrrrr*) und meist keine Kenntnis von E-Mails / Internetformularen.
Sehr ärgerlich auch, daß es zwischen der Anmeldung (war immer nur die Aufnahme auf die Warteliste) und dem Unzugstermin in keinem einzigen Fall eine Rückmeldung der Einrichtung gab. Ich mußte also alle 38 immer wieder selber anrufen und hatte zwischenzeitlich ein Ohr wie ein Rhabarberblatt.

Letztlich haben wir einen Platz in einer weiter entfernten Kita bekommen, weil die dortige Leiterin noch ein zweijähriges Kind für die Belegungstatistik gebraucht hat und unsere Tochter erst 3 Wochen später drei wurde.

Offiziell soll wohl auch nach Berufstätigkeit / Dringlichkeit vergeben werden, de facto sind es aber auch hier die Kinder der Erzieherinnen, Geschwisterkinder, Kinder der Oberen Zehntausend etc., auch wenn ein Elternteil nicht arbeitet. Ich bin jedenfalls mit 40 Wochenstunden und einer Leitungsposition allein auf weiter Flur und bekomme regelmäßig die Rückmeldung, daß meine Tochter immer als letzte abgeholt wird *seufz*
Besser wurde es, als ich den Pfarrer (ist eine katholische Kita) mal nach dem Spendenkonto gefragt habe ... traurig !

Ich könnte mich immer noch aufregen, daß es so dermaßen schwierig ist, Kinder und Arbeit zu vereinbaren. Bei mir scheitert ein zweites Kind trotz heftigem Wunsch an der Betreuungssituation

LG,
Sabine

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von Birgit 2 am 28.08.2012, 20:27 Uhr

Hallo,
ich bin Erzieherin und arbeite im Kindergarten. Ich kenne es auch nur so, das man einen Ganztagsplatz nur mit Vorlage einer Arbeitsbescheinigung bekommt. Hier (NRW) wäre es also nicht möglich, ohne zu arbeiten einen Ganztagsplatz zu bekommen. So schreibt es das Jugendamt vor und die sind da sehr streng. Ganztagesplätze kosten eine Menge Geld und werden zum größten Teil von den Gemeinden getragen, kleiner Teil Kirche bei kirchlichen Trägern. Elternbeiträge sind da der kleinste Anteil. Von daher müssen sogar Eltern ihren Ganztagesplatz abgeben, wenn ein Elternteil nicht mehr arbeitet, Mutter schwanger wird, etc.
Gruß,
Birgit

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von leta am 29.08.2012, 10:18 Uhr

@Birgit: Nein, da muss ich widersprechen. Wir leben ja auch in NRW. Und wie oben bereits beschrieben: Unser Kindergarten (konfessionell) bietet nur Ganztagesplätze mit 45 Stunden an. Die Mehrheit der Mütter ist nicht berufstätig, geschweige denn in Vollzeit.

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Re: Vergabe der Ganztagsplätze

Antwort von safie am 29.08.2012, 20:04 Uhr

Bei uns im Kiga muß man eine Arbeitsbescheinigung vorlegen bzw. einen Wisch vom Arbeitsamt wenn man arbeitssuchend ist, um einen 45 Stundenplatz zu bekommen. Das finde ich auch richtig so.

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