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Geschrieben von nemesis73 am 31.07.2014, 13:07 Uhr

Unfallmeldung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Meldung von Kindergarten-Unfällen an die BG, hier speziell Rheinland-Pfalz.

Die BG schreibt vor, daß der KiGa Unfälle, bei denen ärztliche Behandlung nötig ist, innerhalb 3 Tage melden muß. Der Geschädigten oder seine gesetzlichen Vertreter müssen daruf hingewiesen werden, daß sie eine Kopie der Unfallanzeige bekommen können.

In unserem KiGa kam es gestern bei einem Kind zu einer Platzwunde auf der Stirn, und die Mutter wurde nun vom KiGa informiert, daß sie keine Kopie braucht, weil die Versicherungen direkt mit der BG abrechnen. Sie hat aber Fahrtkosten und Verdienstausfall und müßte das doch mit der entsprechenden Referenz bei der BG einreichen ?

Kennt sich hier irgendwer mit sowas aus ?

LG,
Sabine

 
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