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Geschrieben von Susanne.75 am 31.07.2014, 17:55 Uhr

Unfallmeldung

Möchte sie tatsächlich Fahrkosten einreichen, weil sie mit ihrem Kind zum Arzt gefahren ist? Auf die Idee bin ich noch nie gekommen.
Und wir hatten durch einmal Armbruch und einmal verstauchten Fuß da durchaus auch schon BG-Fälle mit mehreren Arztbesuchen.

Wenn das Kind krank geschrieben wird, regelt sie das dann über Sonderurlaub zur Betreuung? Der wird über die Krankenkasse abgerechnet, d.h. in diesem Fall meines Wissens nach dann automatisch über die BG, wenn beim Arzt der Grund der Verletzung angegeben wird.

 
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