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Geschrieben von Heike-SU am 18.02.2010, 13:18 Uhr

Seh ich es zu eng, oder soll ich was sagen..?

Hallo,
grundsätzlich unterliegen die Erzieherinnen der KiTa auch der Schweigepflicht. Sie dürfen noch nicht mal sagen, welches Kind z.B. an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist. Sie dürfen nur die Gruppen nennen. Und auf Nachfrage auch nur, ob das eigene Kind mit dem erkrankten Kind näheren Kontakt hatte. Mehr nicht!!
Wenn also eine Erzieherin "geplaudert" hat, dann ist das eindeutig ein Verstoß gegen ihre Schweigepflicht.
Ich würde sowohl der betreffenden Mutter als auch den Erzieherinnen deutlich machen, dass Dein Sohn kein Brechdruchfall hat und er zu Hause ist, weil Du Urlaub hast.
LG
Heike

 
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