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Geschrieben von biggi71 am 05.12.2012, 22:08 Uhr

nein, darf man nicht,

erübrigt sich aber meistens, da die kinder sprechen können - es sei denn, es handelt sich um krippenkinder.

andere methode: die eltern des beißenden/schlagenden kindes werden zuerst angesprochen und man lässt sich von der schweigepflicht entbinden.

 
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