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Geschrieben von Nase am 21.01.2012, 12:49 Uhr

Nachmittagsplatz nur mit Job, Frage dazu

Angestellt ist Angestellt, wo Du arbeitest hat den Kindergarten ja eigentlich nicht zu interessieren. Wenn Du angestellt bist, dann hast Du somit nach Eurer Regelung ein Recht auf einen Mittagsplatz, sofern dieser Frei ist. Ob Du bei Dir selbst arbeitest, oder bei Deinem Mann, oder bei Deiner Mutter ist völlig egal, Du mußt dort arbeiten FERTIG.

 
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