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Geschrieben von Kruemelmama am 30.12.2005, 21:56 Uhr

muss der KIGA es melden?

hallo

letzte Woche hatten wir im KIGA Weihnachtsfeier, ein Mädel meinte meinem Sohn ins Gesicht treten zu müssen als er am Boden lag, jedenfalls war es am 24.12. so dick, das er kaum sein Auge aufbekam, mein Mann fuhrmit ihm ins KH, nicht das das Jochbein gebrochen ist, natürlich konnte man auf dem Röntgenbild nix richtig erkennen, welches Kind hält da schon still, sodas die beiden noch in die Gesicht- und Kieferchirugie Uniklinik 200km weiter weg fahren mussten, dort sagte man das man den Bruch nur ausschliessen könnte wenn man ihn, " ruhig" stellt und er die Nacht dann da bleiben müsste, was aber keiner so recht wollte, naja danach noch in die Augenklinik weil das Auge auch noch Blutunterlaufen war, das Restrisiko von 10% besteht das es doch ein Bruch sein könnte, gestern waren wir wegen einer Erkältung beim KIA und der meinte ob das Mädel Stahlkappen anhatte, könnt euch vielleicht vorstellen wie mein Sohn ausschaut, aber zurück zur Frage, muss der KIGA da eigentlich einen Unfallbogen ausfüllen oder nicht, der Erzieher meinte es wäre eine freiwillíge Veranstaltung gewesen, an der wir anwesend waren, aber man kann ja nicht die ganze Zeit neben den Kids stehen.

auf alle Fälle wünsch ich euch einen guten Rutsch ins neue Jahr

viele Grüße Antje und Maximilian seit 2 Tagen 3 Jahre alt :-)

 
8 Antworten:

Re: muss der KIGA es melden?

Antwort von CZUE am 30.12.2005, 22:33 Uhr

Huhu,

das hört sich ja echt gruselig an.. bin echt entsetzt..

Was hat das Mädel bloß geritten?? Wo waren die Eltern, die Erzieher?

Also, bei uns im Kiga ist es Pflicht, einen Unfallbogen auszufüllen. Geht ja um die Kostenübernahme. Es ist doch in der Einrichtung passiert; also muß das bei euch auch sein. Selbst, wenn es auf dem Weg zum oder vom Kiga passiert, muß man diesen Unfallbogen ausfüllen.

Alles Gute für den Kleinen

LG

Claudia

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Re: muss der KIGA es melden?

Antwort von dhana am 30.12.2005, 22:46 Uhr

Hallo,

ich denke wenn es eine offizielle Veranstaltung des Kindergartens war ist auch eine Unfallmeldung an die GUV (Gemeinde Unfallversicherung) zu machen.

Wenn die Erzieher das anders sehen, frag einfach mal direkt bei der GUV nach.

Steffi

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Re: muss der KIGA es melden?

Antwort von Tweeti am 31.12.2005, 7:19 Uhr

Ob ein Bogen ausgefüllt erden muß, aknn ich dir leider nicht sagen. bei uns ahben die Eltern die Aufsichtspflicht bei solchen Veranstaltungen. Dann sind die Kinder in der Regel über die Eltern versichert. Gruß

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Re: muss der KIGA es melden?

Antwort von köpy am 31.12.2005, 12:45 Uhr

Hallo
Da es wohl eine öffentliche Veranstaltung war liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern!Und die Kinder sind darüber versichert.

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Re: muss der KIGA es melden?

Antwort von palisade am 31.12.2005, 14:14 Uhr

Tut mir echt leid für Euch, das war ja ein Weihnachten. Bei uns füllt in solchen Fällen der behandelnde Arzt den Unfallbogen aus. Ich denke schon, daß der Kiga verantwortlich ist, da es ja in den Räumlichkeiten stattgefunden hat und doch sicher extra für die Kiga-KInder veranstaltet wurde. Würde auch denken, daß die Eltern des Mädchens informiert werden sollten. Kann ja auch sein, daß deren Versicherung greift. Kenn mich da leider nicht so aus. VG chris

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Das Spiel kenn ich ...

Antwort von Jujome am 01.01.2006, 22:09 Uhr

Hi,

das spielchen kenne ich ...
Nur das es bei uns während der KiTa Zeit war, als meine Große von einem KiGa Kind nach einem Streit von einem Klettergerüst geschubst wurde - Am Nachmittag ging es ins KH, weil sie sehr schläfrig war und hohes Fieber hatte. Gegen Abend hat sie gebrochen und war größtenteils nur am schlafen. Sie hatte eine Gehirnerschütterung incl. sämtlichen Symtomen und Schädelprellung.

Die Erzieherin hatte sich auch geweigert einen Unfallbericht zu schreiben, da meine Große sich nicht richtig äußern kann (Sprachblockade).
Ich habe daraufhin beim KiA angerufen und diese sagte mir, wenn die Erzieherin nicht Willens ist einen Bericht zu schreiben, solle ich bei der Leitung die Nummer der KiGa Unfallkasse besorgen und selbst dort anrufen - diese wollten einen, von mir zusammengefassten Bericht haben (hab ich via Mail geschickt) und empfahlen mir einen Durchgangsarzt (der diesen Bericht auch nochmal von mir bekommen hat) mit meiner Großen aufzusuchen und sie dort komplett durchchecken zu lassen. Der Durchgangsarzt schickt den Bericht der Untersuchung direkt an die Unfallkasse des Kindergartens und diese wiederum verlangt einen Unfallbericht von der Gruppenleiterin - ist zwar etwas komplizierter als der eigentliche Weg, aber im Endeffekt läuft es aus das selbe hinaus.

VG
Melanie

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Re: Das Spiel kenn ich ...

Antwort von dhana am 02.01.2006, 11:16 Uhr

Hallo,

die Aufsichtspflicht hat nix mit der Versicherung zu tun.

Auch der Weg zum Kindergarten ist über die Gemeindeunfallversicherung versichert - auch wenn die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegt.

Steffi

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Re: muss der KIGA es melden?

Antwort von Eileen am 03.01.2006, 8:55 Uhr

Ich glaube nicht. Bei solchen Veranstaltungen steht bei unseren Einladungen : Eltern haften für ihre Kinder. Ich würde sofort bei meiner Krankenversicherung anrufen, den Fall schildern und nachfragen wie man vorzugehen hat und zwar sofort denn die Zeit läuft. Tut mir echt leid für euch, scheußlich was passiert ist. Wünsche euch alles Gute !
Gruß - Eileen

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