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Geschrieben von manira am 04.12.2013, 15:08 Uhr

Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Diese erwähnte steuerliche Entlastung, die seagold sehr anschaulich erklärt hat, gibt es nur bei Berufstätigkeit beider Elternteile. Die Berufstätigkeit muss mindestens 10 Stunden in der Woche betragen. Das war zumindest der Stand vor 3 Jahren.
Wir setzen die Kinderbetreuungskosten seit 4 Jahren ab, Krippe vor ein paar Jahren, danach Kiga und ab diesem Jahr noch Schulkindbetreuung plus Aupair. Mein Mann ist VZ und ich TZ (75%) berufstätig.

 
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