Geschrieben von Hexhex am 13.10.2010, 15:41 Uhr |
Keine Schweigepflicht in diesem Fall...
Hallo,
eine Schweigepflicht gibt es gegenüber dem Vorstand nicht, denn dieser ist ja bei einer Initiative zugleich auch Leitung des Kigas. Und die Leitung darf und will über Vorfälle jeglicher Art informiert werden, auch wenn sie selbst Elternteil ist. Sie darf lediglich nicht den übrigen Eltern davon erzählen. Auch in regulären Kigas erfährt ja die Leitung alles - zu Recht, denn wenn sie Dinge nicht mitkriegen würde, könnte sie keine Entscheidungen treffen oder gegenüber den Eltern überzeugend auftreten.
Natürlich ist es trotzdem Mist, wenn bei Euch so ein Vorfall dazu ausgenutzt wird, Dich loszuwerden. Ich glaube, da darfst Du ruhig ein bisschen Rabbatz machen. Ich würde den Verdacht, dass man Dich eh loswerden wollte, ganz konkret ansprechen und ruhig auch jedem davon erzählen, der es hören will - das ist dem Vorstand nämlich dann tüchtig unangenehm. Ich würde auch ruhig deutlich sagen, dass das einmalige Verstecken Deiner Kleinen überhaupt nichts mit Erziehungsfehlern oder mangelnder Leistung im Elterndienst zu tun hat. Das weiß auch jeder, der gesunden Menschenverstand hat und Dir nichts Böses will...
LG und halt die Ohren steif!
- Was darf eine Kindergärtnerin dem Vorstand einer Elterninitiative erzählen? - e-v-e 12.10.10, 22:06
- Re: Was darf eine Kindergärtnerin dem Vorstand einer Elterninitiative erzählen? - Emmasmamma 12.10.10, 22:35
- Re: Was darf eine Kindergärtnerin dem Vorstand einer Elterninitiative erzählen? - Charlie+Lola 13.10.10, 12:09
- Re: Was darf eine Kindergärtnerin dem Vorstand einer Elterninitiative erzählen? - momworking 13.10.10, 14:19
- Re: Keine Schweigepflicht in diesem Fall... - Hexhex 13.10.10, 15:41