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Geschrieben von Bonnie am 02.10.2014, 12:13 Uhr

Kann für Dich trotzdem noch teurer werden!

So einfach ist die Sache nicht. Denn Du musst natürlich damit rechnen, dass der Besitzer zum Rechtsanwalt geht. Dass Deine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, heißt nämlich überhaupt nicht, dass DU nicht dafür aufkommen musst! Wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt (die nicht exakt definiert ist), müsstest Du nicht nur zahlen, sondern auch noch die Kosten für den gegnerischen Anwalt bzw. das Gerichtsverfahren übernehmen. Wie die Sache mit der Aufsicht aber vom Richter bewertet wird, kann man im Vorhinein nicht immer sagen. Und: Wenn die Sache vor Gericht geht, musst auch Du Dir einen Anwalt nehmen - und schon gibt's neue Kosten.

Ich persönlich muss zugeben, dass ich an Stelle des Autobesitzers auf jeden Fall zum Anwalt gehen würde, ich würde mich sehr ärgern. Ich glaube, Du würdest das vielleicht im umgekehrten Fall auch tun. Ich halte diese Reaktion des Besitzers daher für sehr wahrscheinlich. Von daher sind die 500 EUR evt. das kleinere Übel, je nach Ausgang der Sache.

LG

 
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