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Geschrieben von Mijou am 02.10.2014, 12:19 Uhr

Haftpflicht zahlt im Straßenverkehr erst ab...

Die normalen Haftpflichtversicherungern decken Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 10 Jahren) tatsächlich nicht ab, außer es ist extra eine Altersklausel mit enthalten - was möglich ist, was die meisten Familien aber nicht extra vereinbaren. Dass das Kind deliktunfähig ist, heißt aber nicht, dass der Schaden nicht von den Eltern bezahlt werden muss! Solche Fälle werden vor Gericht entschieden, und wie's ausgeht, ist immer ungewiss.

Mein Rat: Ich würde auch nicht abwarten, bis das erste Schreiben vom Anwalt des Geschädigten kommt (und weitere Kosten entstehen), sondern den Schaden begleichen, auch wenn's weh tut.

LG

 
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