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Geschrieben von Robina am 09.09.2008, 21:52 Uhr

Gehört eigentlich nicht hierhin, aber: Ist der Mann meiner Schwägerin...

Hallo
im Rechtssinne ist der Onkel ein leiblicher Verwandter im dritten Grad in der Seitenlinie, d.h. zwischen dem Neffen und dem Onkel stehen 3 Geburten : Neffe/Mutter, Mutter/Oma, Oma/Onkel (deswegen 3. Grad). Das Gesetz definiert den Begriff des "Onkels" aber, soweit ich weiß, nicht, so dass man selbstverständlich auch den Ehemann der leiblichen Tante Onkel nennen kann.
GLG Robina

 
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