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Geschrieben von wolke76 am 27.02.2013, 13:37 Uhr

Gebühr für Kita-Erstbescheinigung

Hallo,

es ist das gute Recht des Arztes für seine Leistung, die nunmal nicht in den Rahmen der Kassenleistungen fällt, Gebühren zu verlangen. Die Höhe lassen wir mal dahingestellt sein. 17 EUR finde ich persönlich seeehr viel.

Bei der KK fragen kann man aber dort wird man zu 100% eine abschlägige Antwort bekommen. Finde ich auch richtig. Warum soll die Allgemeinheit für solche Bescheinigungen aufkommen und um das Geld aller einzahlenden Versicherten handelt es sich ja nunmal.

Wenn die EInrichtigung auf solchen Zetteln besteht, müsste sie eigentlich zahlen. Geht natürlich auch nicht.

So wird nur der saure Apfel bleiben, die Bescheinigung zu bezahlen und vielleicht den KiA nochmal zu fragen, wie sich das zusammensetzt, denn der Betrag ist schon recht hoch.

 
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