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Geschrieben von Sternenschnuppe am 23.01.2014, 16:51 Uhr

Beiträge Ausland

So wie es da steht.
Dein Einkommen und was Dein Freund dem Kind an Unterhalt schuldet.
Steuerrechtlich bist Du alleinerziehend , Du wohnst ja mit dem Kind alleine.
Dass ihr zusammen seid ist rechtlich egal in diesem Fall, da ihr nicht zusammen lebt.

 
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