Geschrieben von Sternenschnuppe am 23.01.2014, 16:51 Uhr |
Beiträge Ausland
So wie es da steht.
Dein Einkommen und was Dein Freund dem Kind an Unterhalt schuldet.
Steuerrechtlich bist Du alleinerziehend , Du wohnst ja mit dem Kind alleine.
Dass ihr zusammen seid ist rechtlich egal in diesem Fall, da ihr nicht zusammen lebt.
- Beiträge Ausland - nirilena 23.01.14, 12:11
- Re: Beiträge Ausland - Steffi528 23.01.14, 12:32
- Re: Beiträge Ausland - Sternenschnuppe 23.01.14, 16:51
- Re: Beiträge Ausland - Flitzepiepe2010 24.01.14, 6:59
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