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Geschrieben von kea2 am 19.04.2024, 9:24 Uhr

Abgewöhnung endet im Tobsuchtsanfall

Du bist die Erziehungsberechtige, nicht die Freundin Deines Sohnes.
Selbstverständlich muss man sich da durchsetzen und konsequent sein.
Ich verstehe nicht, warum diese Tatsache bei einigen Eltern heute verpönt ist.

Wie soll ein Kind denn angemessene Verhalten lernen, wenn die Eltern sich alles bieten lassen, nur damit das Kind niemals Disharmonie empfinden muss?
Wo soll das denn hinführen, wenn er die Erzieherin vor's Schienbein treten oder auf die Straße springen will? Darf er das dann auch?

Manche Verhaltensweisen gehen eben nicht. Punkt.
Wenn das Kind dann einen Tobsuchtsanfall auf's Parkett legt, bitteschön, seine Sache. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Verhalten nicht geht.
Solche Anfälle muss man aushalten. Das gehört zu der Jobbeschreibung von Eltern.

Wenn man da klein beigibt, werden diese Tobsuchtsanfälle immer häufiger, weil das Kind merkt, dass es damit seinen Willen durchsetzen kann.

Wenn man ein Kind hat, das bei so einem Anfall noch zugänglich ist, kann man versuchen, mit ihm zu reden, dass man versteht, dass es sich ärgert, dass das Verhalten XY aber trotzdem nicht geht. Manche Kinder lassen sich auch trösten.
Wenn man ein Kind hat, dass dann nicht mehr zugänglich ist, verlässt man das Zimmer, wartet, bis es sich abgeregt hat und spricht danach mit ihm über das Fehlverhalten.

Ich hätte die Spielsachen nachher nicht weggeräumt, weil das keinen Bezug zu seinem Verhalten hat, sondern ihm gesagt, dass ich in Zukunft immer das Zimmer verlassen werde, wenn er nicht aufhört, mich zu kneifen oder zu hauen. Dann muss er leider alleine einschlafen.

 
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