Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Anonym310 am 16.04.2024, 20:20 Uhr

Schweigepflichtsentbindung

Hallo zusammen,
Kennt sich zufällig einer damit aus ob es rechtens ist, wenn das SPZ einen Diagnose Abschlussbericht an den Kindergarten schickt, wenn beide Elternteile zusammen leben aber nur einer die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hat und der Partner nicht da er nicht die Einwilligung gegeben hat?

 
5 Antworten:

Re: Schweigepflichtsentbindung

Antwort von Ruto am 16.04.2024, 20:40 Uhr

Unabhängig davon ob es rechtens ist, stellen sich mir zwei Fragen:
1) Sprecht ihr euch über so wichtige Dinge nicht ab? Warum nicht?
2) Das Kind benötigt womöglich eine Förderung (oder auch nicht - je nach Ergebnis des SPZ). Wer könnte mit der Info mehr anfangen als die Kita, die mit eurem Kind arbeitet? Sollen die lieber unwissentlich alles falsch machen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schweigepflichtsentbindung

Antwort von Rachelffm am 16.04.2024, 22:21 Uhr

da beide einwilligen müssen, darf das SPZ den befund nicht verschicken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schweigepflichtsentbindung

Antwort von kuddelmuddel am 17.04.2024, 7:53 Uhr

es kommt nicht darauf an, ob die eltern zusammenleben, sondern wer das sorgerecht hat. hat nur ein elternteil das sorgerecht, kann dieses alleine unterschreiben. haben beide das sorgerecht, dann müssen/sollten beide unterschreiben.

das der bericht vom SPZ an die kita geht, ist insofern juristisch nicht korrekt. ob das aber ein problem darstellt oder nur eine hilfestellung ist, solltet ihr genau überdenken.

darüberhinaus wird der einfachheit halber auch schon mal schweigendes einverständnis bei gemeinsam erziehenden vorausgesetzt - das ist zwar formell inkorrekt, aber irgendwie auch normal/üblich

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schweigepflichtsentbindung

Antwort von Astrid am 17.04.2024, 9:04 Uhr

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide der Übersendung des Berichts zustimmen. Das kannst du im SPZ nochmal klar sagen – falls es nicht bereits passiert ist und der Bericht an den Kiga übersandt wurde.

In diesem Fall musst du überlegen, ob es sich lohnt, hier ein juristisches Fass aufzumachen. Zumal der Bericht zum einen ja nunmal gelesen wurde, und zum anderen auch kein Gericht das SPZ jetzt heftig bestrafen wird wegen dieses Formfehlers. So was läuft auf einen Vergleich hinaus oder läuft gleich ins Leere, weil Staatsanwaltschaften heute so geringfügige Anzeigen gar nicht erst zu einem Verfahren zulassen.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schweigepflichtsentbindung

Antwort von BabyBoy20 am 17.04.2024, 11:41 Uhr

Die klassischen Arztformulare beinhaltet normal einen Absatz, dass man mit Unterschrift bestätigt, dass man in Absprache und Einvernehmen mit dem anderen Erziehungsberechtigten handelt bzw. eben solche Entscheidungen trifft. Nur bei weitreichenden Entscheidungen oder großen Eingriffen müssen beide vorher in persona aufgeklärt werden und unterschreiben. Darunter fallen OPs in Vollnarkose, Hormonbehandlungen..

Sei mir nicht böse, aber das Problem solltet ihr als Eltern lösen. Wenn ihr das nicht hinbekommt, müsst ihr eben immer beide zu jedem Arztbesuch mit. Dass dir das SPZ wegen allem hinterher telefoniert, das ist nicht deren Aufgabe! Ob es eurem Kind gut tut, dass es in der speziellen Situation Arzttermin auch noch akut mit euren Differenzen konfrontiert ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Klärt das ohne Kind!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.