Chronisch kranke und behinderte Kinder

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von Sonnenkäferchen  am 21.12.2019, 15:25 Uhr

Volljährig....und dann?

Es gibt beim Amtsgericht Vordrucke dafür.
Anregen kann im Endeffekt jeder eine Betreuung, der meint, dass die Person eine benötigt.

Eine Betreuung gegen den Willen ist aber nicht immer einfach durchzusetzen und hängt bei Intelligenzminderung vom IQ ab. Unter einem gewissen Wert wird davon ausgegangen, dass die Person der freien Willensbildung nicht fähig ist.

Ein Jahr dauert es bei uns nicht. Zwischen 3 und 6 Monaten ungefähr.

 
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