von Sonnenkäferchen am 21.12.2019, 15:25 Uhr |
Volljährig....und dann?
Es gibt beim Amtsgericht Vordrucke dafür.
Anregen kann im Endeffekt jeder eine Betreuung, der meint, dass die Person eine benötigt.
Eine Betreuung gegen den Willen ist aber nicht immer einfach durchzusetzen und hängt bei Intelligenzminderung vom IQ ab. Unter einem gewissen Wert wird davon ausgegangen, dass die Person der freien Willensbildung nicht fähig ist.
Ein Jahr dauert es bei uns nicht. Zwischen 3 und 6 Monaten ungefähr.
- Volljährig....und dann? - jannas 20.12.19, 15:16
- Re: Volljährig....und dann? - Sonnenkäferchen 20.12.19, 22:30
- Re: Volljährig....und dann? - jannas 20.12.19, 22:50
- Re: Volljährig....und dann? - Sonnenkäferchen 21.12.19, 15:25
- Re: Volljährig....und dann? - Sonnenkäferchen 21.12.19, 15:30
- das ist immer zeitlich begrenzt - Ellert 22.12.19, 19:10
- wir haben Betreuung - Ellert 21.12.19, 14:41
- Re: Volljährig....und dann? - jannas 29.12.19, 13:57
- Re: Volljährig....und dann? - ohno 30.12.19, 16:20
- Re: Volljährig....und dann? - Sonnenkäferchen 20.12.19, 22:30