Geschrieben von jannas am 20.12.2019, 15:16 Uhr |
Volljährig....und dann?
Hallo,
wir haben noch Zeit, aber ich mache mir Gedanken.
Bis die Kinder 18 werden, ist man als Mutter ja automatisch erziehungsberechtigt und sozusagen Vormund was z B die Finanzen usw angeht.
Aber was sollte oder kann man unternehmen, wenn das Kind volljährig wird, man aber absehen kann, dass es sich nicht selbst um seine rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann?
Vielen Dank für eure Antworten,
Jannas
Re: Volljährig....und dann?
Antwort von Sonnenkäferchen am 20.12.2019, 22:30 Uhr
Dann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet, die bei Eignung auch die Mutter übernehmen kann.
Muss beim Amtsgericht angeregt werden, dann erfolgen Gutachten und Anhörung.
Re: Volljährig....und dann?
Antwort von jannas am 20.12.2019, 22:50 Uhr
Danke für die Antwort.
Weißt du, in welcher Form sowas beantragt werden muss?
Und von wem?
Meine Tochter merkt sicher, dass sie "anders " ist. Aber das Ausmaß der geistigen Einschränkung kann sie ganz sicher nicht erfassen und den Sinn einer Betreuung verstehen wohl auch nicht.
Ich habe Bedenken, dass sie mit Volljährigkeit in Situationen kommt, die sie weder verstehen noch alleine bewältigen kann.
Thema Geld, keinerlei Vorstellung vom Wert, keine Handlungsplanung, keine Umsicht...
Ich will sie natürlich nicht dauerhaft entmündigen, aber vor unbedachten Aktionen schützen.
wir haben Betreuung
Antwort von Ellert am 21.12.2019, 14:41 Uhr
dauerte fast ein Jahr, sollte Euer Kind davon dann betroffens ein frühzeitig beantragen
das dauert lange bei gericht und mit den ganzen Gutachtern aber ist wirklich wichtig !
dagmar
Re: Volljährig....und dann?
Antwort von Sonnenkäferchen am 21.12.2019, 15:25 Uhr
Es gibt beim Amtsgericht Vordrucke dafür.
Anregen kann im Endeffekt jeder eine Betreuung, der meint, dass die Person eine benötigt.
Eine Betreuung gegen den Willen ist aber nicht immer einfach durchzusetzen und hängt bei Intelligenzminderung vom IQ ab. Unter einem gewissen Wert wird davon ausgegangen, dass die Person der freien Willensbildung nicht fähig ist.
Ein Jahr dauert es bei uns nicht. Zwischen 3 und 6 Monaten ungefähr.
Re: Volljährig....und dann?
Antwort von Sonnenkäferchen am 21.12.2019, 15:30 Uhr
Nachtrag...
Entmündigung gibt es schon lange nicht mehr.
Eine Betreuung wird für einzelne Bereiche eingerichtet und in der Regel auch erstmal zeitlich begrenzt. Bereiche können zum Beispiel sein
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
Vermögenssorge
und noch mehr.
Der Betreuer muss auch bei Gericht regelmäßig seine Tätigkeiten darlegen und belegen.
das ist immer zeitlich begrenzt
Antwort von Ellert am 22.12.2019, 19:10 Uhr
selbst bei dem bei uns eindeutigen Fall.
Wenn man sieht welche Gutachter da im Boot sind dauert es unterschiedlich lange wie diese Zeit haben.
Wir haben den Anntrag formlos gestellt beim Amtsgericht
dagmar
Re: Volljährig....und dann?
Antwort von jannas am 29.12.2019, 13:57 Uhr
Vielen Dank, da werde ich mich rechtzeitig kümmern.
Evtl mal im spz ansprechen, bei der Pflegestufe damals waren sie mir eine gute Hilfe.
Herzlichen Dank,
Jannas
Re: Volljährig....und dann?
Antwort von ohno am 30.12.2019, 16:20 Uhr
Ja, mach das mal.
Eventuell, wenn sie nicht geschäftsunfähig ist, wovon ich ausgehe, reicht eine (notarielle) Vorsorgevollmacht für Dich/Vater.
VG ohno