Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Schnecke3 am 23.07.2010, 18:01 Uhr

Schwerbehindertenausweis

Hallo,
du bekommst z.B. in vielen Schwimmbädern, Tierparks, etc. als Begleitperson (wegen dem B) verbilligten Eintritt genauso wie für das Kind selbst (wenn es denn schon so alt ist, dass es was zahlen müsste). Das wird aber überall anders gehandhabt, da musst du immer fragen. mnachmal ist die Begleitperson auch frei oder du bekommst keine Ermäßigung, das variiert.
Und dann kannst du im öfftl. Nahverkehr als Begleitperson kostenlos fahren, wenn dein Sohn dabei ist, dein Sohn auch, wenn er allerdings über 6 ist (je nachdem, ab welchem Alter die Kinder in eurem Verkehrsverbund was zahlen müssten) musst du für ihn eine Wertmarke besorgen, soweit ich weiß, bekommst du die aber bei 100% kostenlos, da mein Sohn (auch 100 %, B, G, aG, H, Gl) aber erst 2 ist, brauche ich die noch nicht.
Und du kannst mit der Bahn als Begleitperson deinen Sohn kostenlos begleiten, auch im ICE. Die Reservierung für Sitzplätze kostet auch nichts. Wenn dein Sohn über 6 ist, muss er selbst aber den Kinderfahrpreis bezahlen, es gibt nur bestimmte Strecken, wo das anders gibt. Es gibt von der Bahn eine Broschüre "Mobil mit Handycap", die kannst du dir besorgen. Ich bin schon öfters mit meinem Sohn Zug gefahren und es war nie ein Problem, wenn ich den SBA vorgezeit habe (auch im ICE nicht).
Wenn ihr einen Zweitwagen hat, der ausschließlich für deinen Sohn genutzt wird, könnt ihr den auf ihn zulassen, dann müsst ihr keine KFZ-Steuern zahlen. Der Wagen darf dann aber nicht für z.B. Fahrten zur Arbeit oder so genutzt werden.
Die blaue Parkkarte hast du ja shcon bzw. weißt, dass du die bekommen kannst. Das erleichtert viel.
Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen! Ansonsten wissen vielleicht noch andere, welche Nachteilsausgleich euch noch zu stehen würden.
Viele Grüße,
Katja

 
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