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Geschrieben von aby am 08.09.2009, 9:20 Uhr

Kennt sich hier jemand mit dem Schwerbehindertenausweis aus?

Also, folgendes:
Mein Sohn ist knapp 4,5 Jahre alt, ist stark entwicklungsverzögert, giltet dadurch als Sprach- und geistig behindert und hat eine Sehbehinderung.
Eine Bekannte empfahl mir den SBA zu beantragen, wegen dem Merkzeichen B, damit ich nicht mehr für alle Fahrten aufkommen muß (Therapien und SPZ) und noch ein paar angebliche Vorteile.
Jetzt ist es allerdings so, dass wir kein B bekommen ausser ich klage(dann vielleicht) und nun habe ich eher von Nachteilen gehört, als Vorteile.
Jetzt meine Fragen:
Stimmt es, wenn mein Sohn eben diesen SBA hat, dass er nie auf eine Regelschule darf?
Er hat jetzt so tolle Fortschritte gemacht, dass ich mit zuversicht dabei bin, ihn auf eine Regelschule machen zu können (aber erst mit 7 Jahren) bzw. wir haben eine Schule für Kinder mit Sprachproblemen nach dem Grundschulprinzip, d.h er kann nach 2 oder 4 Schuljahren die Schule wechseln.
Wenn dies wirklich so sein sollte, kann man den SBA wieder "rückgängig" machen?
Er ist gültig bis 2013 und wie gesagt, ich sehe in dem Ausweis keine Vorteile sondern bei dem was man so hört nur Nachteile.

LG

 
9 Antworten:

Re: Kennt sich hier jemand mit dem Schwerbehindertenausweis aus?

Antwort von phifeha am 08.09.2009, 9:39 Uhr

Hallo,
ich kann nur positives berichten. Wir haben auch den SBA und zwar ausgeschrieben auf G, aG, H und B bei 90 GdB.
Mir ist schleierhaft, warum du für deinen Sohn kein B im Ausweis stehen hast. Hast du mal ganz lieb auf dem Amt angerufen und nett nachgefragt?
Bei uns stand zuerst G, H und B bei 80GdB drinnen. Ich wollte aber eine Parkplakette habe, weil Zoé zum Tragen ziemlich schwer wird. DAS war aber mit dem ersten Ausweis so nicht möglich. Ich rief auf dem Amt an und innerhalb von 24h wurde mir schnell und gut geholfen.

Vorteile hat es für uns, das unser Auto steuerfrei fahren wird. Ich bewege dieses Auto nur für Fahrten mit oder für Zoé, dann ist das kein Thema. Mein Mann fährt entweder mit dem Roller zur Arbeit oder läuft.
Fahre ich meine beiden grossen durch die Gegend, dann muss ich immer Zoé dabei haben, da ich sie mit 26 Monaten schlecht alleine zu Hause lassen kann! DAS war also auch kein Thema, der Antrag dazu und das umschreiben, von uns auf Zoé ging sehr zügig.
Auch bekommt man bei "H" Steuer zurück und das bis zu dem Zeitpunkt, wie der SBA gültig ist.
Da unser SBA von Geburt an "gültig" ist ( rückwirkend festgestellt), macht das gute 900 Euro Steuerrückvergütung aus und künftig im Jahr gute 450 Euro weniger an Steuern zahlen.
Durch das "B" ist es uns möglich fast Deutschlandweit freie Fahrt mit der Bahn geniesen zu können. Auch innerhalb von 50 km Busfahrten sind frei.
Das SPZ wiederrum leider nicht, da dort der Weg zu weit ist mit 55,3 km :o(

Auch eine Parkplakette bekam ich nun ohne Probleme und wende sie auch regelmässig an, wenn ich Zoé mit dabei habe.

Zoé geht in einen ganz normalen Regelkiga mit I-kraft und das auch, obwohl sie den SBA hat.

Vielleicht solltest du dich in aller Ruhe nochmal mit dem Amt in Verbindung setzen und deine "Probleme" schildern. Aber wirklich in aller Ruhe.
Die Damen und Herren die dort sitzen, machen nur ihren Job, aber wenn man Ihnen nett gegenübertritt, sind sie bereit, sich für einen einzusetzen, das ist meine Erfahrung.

Ich hoffe, ich konnte dir ein kleines bissl helfen!

lg phi, die nun in den Kiga fährt, da heute die FF dort stattfindet.

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Warum wir kein B haben

Antwort von aby am 08.09.2009, 9:53 Uhr

Also:

Wir bekamen den Ausweis über 6 Monate nach Antragsstellung, ohne Merkzeichen B. Ich rief an um nach zu fragen warum, zur Antwort kam:
"Ihr Sohn braucht aufgrund seines Alters eh eine Begleitperson, deshalb gibt es kein B."
Habe Widerspruch eingelegt, habe aber vorher mit dem Sozialen Dienst vom SPZ geredet und die sagten mir, dass es häufig so gemacht werde, soll Einspruch einlegen mit der Begründung, dass mein Sohn aufgrund seiner Behinderung eine Begleitperson braucht, nicht wegen seines Alters.
Widerspruch geleich eingelegt und das ging jetzt auch schon wieder 4 Monate.
Letzte Woche kam die Ablehnung, weil mein Kind ja nicht körperlich behindert ist und somit keine Hilfe beim Ein-/Aussteigen braucht und weil er sich orientieren kann!!
Ich habe wieder Rücksprache mit dem Sozialen Dienst gehabt und ich soll alle Unterlagen zu dem Termin mitnehmen(haben wir nächste Woche) und sie schauen sich das an und beraten mich dann.
Aber ich mache mir halt schon meine Gedanken obs nicht ein Fehler war, den überhaupt zu beantragen.

Wir haben 60GdB und Merkzeichen H, er hat für 9!!! Stunden (die schon hart erkämpft waren!) eine I-Kraft, das werde ich im SPZ auch ansprechen!

LG

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Welche Nachteile soll das haben?

Antwort von feeli78 am 08.09.2009, 12:46 Uhr

Unser Kind hat einen GdB von 100 und die Merkzeichen H,B und G und geht trotzdem in die 1. Klasse einer Regelschule. Momentan sogar OHNE I-Helfer!
Das hat doch nichts zu bedeuten was die Schule anbelangt.
Auch ein rein Körperbehindertes Kind (das selbstverständlich in eine Regelschule gehen kann kann doch diese Merkzeichen haben!

LG

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Re: Warum wir kein B haben

Antwort von Schnecke-Lucy am 08.09.2009, 13:47 Uhr

Hallo aby,

meine Tochter bekam den Ausweis auch als sie 4 1/2 war, ist geistig behindert und sprachbehindert. Sie hat die Merkzeichen B, G, H und GdB 80. Er ist sogar gültig ab der Geburt 2001. Eine Baby braucht ja auch eine Begleitperson also ist das keine Begründung. Kann dein Sohn sich denn mitteilen, wie er heißt und wo er wohnt? Vielleicht solltest du auch gegen die Prozente Widerspruch einlegen, es kann sein das man ab einer bestimmten Prozentzahl das B automatisch bekommt. Soweit ich weiß steht das H doch für hilflos, wie kann er da keine Begleitperson gebrauchen. Lege doch auch Beschwerde bei den Vorgesetzten ein.
Ich habe auch noch nicht von Nachteilen des SBA gehört.
Wünsche dir viel Glück.

Liebe Grüße Marion

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Wir können nur noch klagen, Widerspruch wurde abgelehnt.

Antwort von aby am 08.09.2009, 18:14 Uhr

Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht ob ich das noch schaffe. Ich bin nur am kämpfen, kämpfen, kämpfen. Wir bekommen immer nur eine reingewürgt.
Alleine was die I-Kraftgeschichte anbelangt. Ich mußte die Sachbearbeiterin mal fragen was das alles soll, ob sie will, dass ich den Kleinen aus dem KiGa nehme usw. Als Antwort bekam ich, ob ich mir nicht mal überlegen sollte, den Kleinen in den Schulkiga zu tun für geistigbehinderte Kinder.
Aber, ich will doch mein Kind fördern, damit es "normal" wird und nicht die Behinderung fördern. Oder seh ich das falsch??

Vielleicht lag es auch an meinem Widerspruch, ich hatte nur geschrieben, was mir vom Sozialen Dienst gesagt wurde. Eben wegen dem B, weil er es ja auf Grund seiner Behinderung braucht, nicht wegen seines Alters.
Die Sprachbehinderung habe ich nicht nochmal in den Vordergrund gestellt, weil sie ja eigentlich die Unterlagen hatten und daraus geht hervor, dass er nur einzelne Worte spricht und sehr unverständlich.
Und nein, mein Sohn kann nicht sagen wie er heißt und wo er wohnt.
Wir sind jetzt langsam dran, dass er überhaupt versucht seinen Namen zu sagen!! Also erst sagte er Ranni und jetzt sind wir bei Nanni, aber und zu kommt auch ein Janni und Jannick heißt er. Und das ist ein großer Erfolg, zumal wir schon 2 Jahre seinen Namen "üben".
Er hatte zu erst seine Eigene Sprache die er jetzt größten Teils abgelegt hat und jetzt ist er in der "Papagei- Phase". Ich meine damit, dass er jetzt am Nachsprechen ist, wenn er fragt wie das heißt oder so.
Auch fängt er jetzt an zu erzählen und man kann sich langsam richtig unterhalten. Das ist jetzt erst im letzten halben Jahr so gekommen und da war der Ausweis schon beantragt.

Wegen dem Nachteil, ist jetzt eigentlich nur im moment meine Bedenken: Was ist wenn er nicht auf die Regelschule darf, nur wegen dieses Ausweises. Aber wenn das möglich ist, dann ist es ja okay und meine Gedanken sind unbegründet.

Ich werde nächste Woche mit dem Sozialen Dienst besprechen was zu tun ist.

Ich danke euch erstmal!!!

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Re: Wir können nur noch klagen, Widerspruch wurde abgelehnt.

Antwort von Katharina70 am 08.09.2009, 19:59 Uhr

Mein Sohn ist nun 16 Jahre alt und hat auch einen Ausweiß ab GEburt wegen einer Epilepsie und Autismus damit kann man sehr wohl zur Regelschule gehen.
Mein großer ist das.
Doch solltest du überlegen ob dein Sohn auf einer Regelschule mitkommen kann und ob er dort zurecht kommt und sich wohl fühlt.
Mein 3 Sohn geht wegen einer schweren Auditiven Wahrnemeungsstörung und einer Schwerhörigkeit plus Entwicklungsverzögerung nach 3 Jahren Regelschule nun seit Mai zu einer Förderschule mit ganz kleinen Klassen die aber auf Regelschulniveau unterichten.
Und das tut ihm sehr sehr gut er wollte schon gar nicht mehr zur Schule.
Du solltest bei solchen Entscheidungen auch an dein Kind denken.
Und es fragt keiner nach einem Behindertenausweiß wenn man die Schule wählt.
Da gibt es ein Sonderschulverfahren wo die Kinder lange von verschiedenen Leuten angesehen und getestet werden

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@Katharina70

Antwort von aby am 09.09.2009, 8:12 Uhr

Wir haben ja noch 3 Jahre Zeit, bis er in die Schule kommt (komme was wolle, ich werde ihn erst mit 7 Jahren einschulen) und klar werde ich ihn nicht gleich in eine richtige Regelschule schicken. Wir haben hier eine Sprachschule nach Grundschulprinzip und dass heißt, er kann nach der 2. Klasse in die Grundschule wechseln oder nach der 4. auf die Hauptschule (da ist es schon selten, dass die Kinder in die Realschule kommen) kann.

Ich danke dir!!

Ich bin jetzt aufjedenfall beruhigter, ich dachte schon ich hab einen riesigen Fehler gemacht.

LG

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Re: Kennt sich hier jemand mit dem Schwerbehindertenausweis aus?

Antwort von lucalara am 09.09.2009, 10:37 Uhr

Hallo,

wir haben einen SBA mit 100%, G,B, H und unser Kurzer war damals auch ein Baby, hat nix damit zu tun, dass er eh eine Begleitperson wegen des Alters bräuchte. Das ist schlichtweg falsch.

Es lohnt sich das B einzuklagen, vorallem weil es euch zustehen würde. Wir bekommen viele Eintritte in Schwimmbad, Tierpark, Freizeitpark für mich und den Kleinen umsonst, wegen dem B. Auch mit der Bahn fahre ich umsonst für mich und ihn.

Ein SBA hat nichts mit der Schulart zu tun. Das entscheidet dann, wenn es soweit ist ein Schulamtsarzt, der deinen Sohn dann untersucht. Wir haben durch den SBA keinerlei Nachteile. Also keine Angst davor und lege ruhig Wiederspruch ein.

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Re: Kennt sich hier jemand mit dem Schwerbehindertenausweis aus?

Antwort von eileen2003 am 19.09.2009, 9:55 Uhr

Meine Tochter, 6 Jahre alt hat einen Ausweis mit 80GdB, B, H, AG
Sie ist durch eine spastische Diplegie körperbehindert..kann nicht selbständig laufen. Daher auch das B und H im Ausweis. Sie bekam ihn mit knapp 3 Jahren.
Eileen wird nächstes Jahr auf eine ganz normale Regelschule eingeschult. Sie geht in einen Regelkiga mit I-Kraft.
Hatten aufgrund ihrer Merkzeichen keine Probleme mit der Anmeldung in unserer Grundschule. Also daran soll es nicht scheitern. Es gibt nur manche Schulen die verweigern das einfach. Und da gibt es aber glaub ich ab nächstes Jahr ein Gesetz...das Schulen verpflichtet behinderte KInder aufzunehmen. Würde ich vielleicht mal unter Google nachschauen.

Lieben Gruß Daniela

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