Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von ohno am 17.11.2020, 23:05 Uhr

Pflegegrad 4 - stundenweise Ersatzpflege

Ich habe einen festen Stundenlohn vereinbart. Je geringer der ist, um so mehr Stunden kannst Du "rausholen".

Du darfst nur nicht 8 h/Tag oder mehr angeben, da dann das Pflegegeld gekürzt wird. Ich gebe max 7,5 h/Tag an, auch wenn ich länger weg bin. Zahle den Rest dann so.

Nimmst Du Kurzzeitpflege in Anspruch? Wenn nicht, kannst Du diesen Betrag zu 50?% auf die Verhinderungspflege umrechnen. Dazu muss man einen Antrag der KK ausfüllen.

Google Dich mal hier durch, da gab es schonmal Threads, vllt kannst Du Dir da noch für Dich interessantes rausfiltern.

VG ohno

 
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