Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Hannah79 am 23.06.2018, 23:05 Uhr

Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Hallo,

ich hoffe, dass der Betreuer das dem Sozialamt mitteilen würde, da es sich sonst um Sozialbeitrug handeln würde, was nach dem Strafgesetzbuch behandelt wird.

Bei einer Lebensgemeinschaft oder Ehe wird das Einkommen und Vermögen von beiden gemeinsam berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag, also der Betrag, den man an Vermögen "haben darf", ist leider auch nicht besonders hoch. Das Vermögen müsste also erst mal für den Lebensunterhalt aufgebraucht werden. Je nachdem wie hoch das ausfällt macht es ggf Sinn davon etwas bleibendes zu kaufen. Bestenfalls eine Wohnung oder aber Hausrat, Auto etc. Nur verschleudern um sich wieder "arm genug" für die Sozialhilfe zu machen darf man nicht. Auskunft gibt die Abteilung Sozialhilfe der Stadt / des Kreises.

Einen gesetzlichen Betreuer muss man (ggf anteilig) selber zahlen wenn man finanziell dazu in der Lage ist. Auskunft gibt die Betreuungsstelle der Stadt / des Kreises oder das Amtsgericht, welches den Betreuer bestellt hat. Da sollte sich aber durchaus auch der Betreuer mal drum kümmern. Die sind allerdings auch nicht in allen Behördenangelegenheiten immer so bewandert.

LG,
Hannah

 
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