Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Laufente123 am 22.06.2018, 22:42 Uhr

Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Hallo

Hier sind doch auch Eltern von erwachsenen behinderten Kindern unterwegs?

Kann mir jemand etwas zur folgenden Situation sagen - vermutlich zu viel irrelevante Info, aber ich beschreibe mal die Situation:

Einer der Partner ist körperlich 80% behindert. Merkzeichen G. Bekommt Rente, ist noch deutlich unter dem Pensionsalter. Hat Geld von den Eltern geerbt. Arbeitet nicht. Könnte auch nicht. Erwerbsunfähig.
Der andere Partner ist auch behindert mit Merkzeichen G+H. Bezieht auch Rente/Gehalt. Arbeitet im Rahmen der Lebenshilfe.

Wie ist das wenn sie zusammen in einer Lebensgemeinschaft wohnen bzw. heiraten? Kann es passieren, dass die Renten gekürzt werden und das Vermögen herangezogen wird? Dass der vermögendere für den Unterhalt des anderen aufkommen muss?
Wo könnte man sich diesbzgl. gut beraten lassen?

Lieben Dank
Laufente

 
15 Antworten:

Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Hannah79 am 23.06.2018, 6:05 Uhr

Hallo,

reicht denn die EU-Rente von beiden um den jeweiligen Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren oder erhält einer oder beide noch ergänzend Sozialhilfe nach dem SGB XII?

VG,
Hannah

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Laufente123 am 23.06.2018, 22:16 Uhr

Mhm, das weiß ich leider nicht.
Bei ihm würde ich auf nein tippen, denn er hat eigenes Vermögen.
Bei ihr kann ich mir das gut vorstellen, dass sie auch noch Sozialhilfe bekommt.

Was wäre wenn? Die Sozialhilfe würde dann wegfallen bei der Heirat?
Wie eng sieht man das bei einer Lebens/Wohngemeinschaft?

Und noch eine Frage, ich denke sie hat einen Betreuer. Wer zahlt denn den? Bei älteren Herrschaften wäre es die Pflegekasse bzw. auch Zuzahlung aus eigenem Vermögen. Wie ist das bei Personen, die seit Geburt hilfsbedürftig sind?

Welche Stelle kann hier beraten?
Wo kann man sich hinwenden?

Danke
Laufente

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Sonnenkäferchen am 23.06.2018, 22:17 Uhr

Hallo,

wenn beide Rente bekommen und keine Sozialleistungen (Grundsicherung, Eingliederungshilfe, wobei die WfbM da nicht zählt), dann sollte es keine Probleme geben.

Wenn Sozialleistungen gewährt werden, muss sich im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft gegenseitig unterstützt werden.
Für die Eingliederungshilfe ändert sich das 2020, dann zählt nur das Einkommen der beantragenden Person.

VG

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Sonnenkäferchen am 23.06.2018, 22:22 Uhr

Wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist, sollte der so etwas wissen. Bei Fragen zur rechtlichen Betreuung kann die Betreuungsstelle bei euch in der Region helfen.
Beraten kann durchaus auch das Sozialamt (wenn dort Leistungen bezogen werden).

Bei Lebenspartnerschaft wird genau so angerechnet wie bei einer Ehe.
Bei einer reinen Wohngemeinschaft wird einzeln gerechnet.

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Laufente123 am 23.06.2018, 22:26 Uhr

Danke. Was ist WfbM? Werkstatt für behinderte Menschen (lt. Internet) ?
d.h. ihr Gehalt ist ihr Gehalt, das wird nicht als Sozialleistung gesehen?

Eingliederungshilfe zählt noch als Sozialleistung, ab 2020 nicht mehr? Wo ist da der Unterschied zu WfbM?

Sie selber wird kaum eine Beratung aufsuchen können. Sie würde es nicht verstehen. Ich kann mir vorstellen, dass sie gar nicht so genau weiß von welchem Geld sie lebt. Aber ihr Betreuer sollte das genauer wissen, oder? Kann es passieren, das ihr Betreuer die Ämter informiert dass sie in einer Lebensgemeinschaft lebt?

Was sind so Eure Erfahrungen hier?

Danke
Laufente

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Ellert am 23.06.2018, 22:39 Uhr

huhu

wir haben die betreuung für unseren Sohn, eigentlich ist es eher normal dass Eltern Betreuer sind, die bekommen dafür nichts ausser der Entschädigung, wenn kein Geld da ist zahlt das das Gericht.
Warum zahlt die Pflegekasse den Betreuer ?

Aus dem bauch heraus kann ich mir nicht vorstellen dass bei Behinderten andere regeln gelten als bei gesunden, man muss sich gegenseitig unterstützen wenn man kann, auch eine Lebensgemeinschaft wird so gesehen. Warum sollte das bei Behinderten anders sein ?

Wirklich beraten kann Dich ein Anwalt der auf sowas spezialisiert ist

dagmar

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denkst Du die dürfte heiraten ?

Antwort von Ellert am 23.06.2018, 22:41 Uhr

Sie selber wird kaum eine Beratung aufsuchen können. Sie würde es nicht verstehen

Ich zweifle gerade sehr dass jemand der so wenig versteht und auch unter Betreuung steht ggf nichtmal heiraten darf weil er die Tragweite der Entscheidung nicht versteht.

dagmar

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Sonnenkäferchen am 23.06.2018, 22:51 Uhr

Der Besuch der WfbM ( genau, Werkstatt für behinderte Menschen) wird über die Eingliederungshilfe gezahlt. Da gelten bestimmte Einkommens-und Vermögensgrenzen, allerdings ist das bei WfbM anders als zum Beispiel bei Kosten für ein Wohnheim oder ambulant betreutes Wohnen.
Derzeit wird für den Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe auch das Einkommen des Partners angerechnet. Das ändert sich 2020.

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Sonnenkäferchen am 23.06.2018, 22:54 Uhr

Und der Betreuer muss die Ämter über die Änderungen informieren, wenn er die entsprechenden Bereiche hat.
Wäre ja sonst quasi Betrug.

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Re: Erwachsene Behindert / Rente / Heiraten

Antwort von Hannah79 am 23.06.2018, 23:05 Uhr

Hallo,

ich hoffe, dass der Betreuer das dem Sozialamt mitteilen würde, da es sich sonst um Sozialbeitrug handeln würde, was nach dem Strafgesetzbuch behandelt wird.

Bei einer Lebensgemeinschaft oder Ehe wird das Einkommen und Vermögen von beiden gemeinsam berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag, also der Betrag, den man an Vermögen "haben darf", ist leider auch nicht besonders hoch. Das Vermögen müsste also erst mal für den Lebensunterhalt aufgebraucht werden. Je nachdem wie hoch das ausfällt macht es ggf Sinn davon etwas bleibendes zu kaufen. Bestenfalls eine Wohnung oder aber Hausrat, Auto etc. Nur verschleudern um sich wieder "arm genug" für die Sozialhilfe zu machen darf man nicht. Auskunft gibt die Abteilung Sozialhilfe der Stadt / des Kreises.

Einen gesetzlichen Betreuer muss man (ggf anteilig) selber zahlen wenn man finanziell dazu in der Lage ist. Auskunft gibt die Betreuungsstelle der Stadt / des Kreises oder das Amtsgericht, welches den Betreuer bestellt hat. Da sollte sich aber durchaus auch der Betreuer mal drum kümmern. Die sind allerdings auch nicht in allen Behördenangelegenheiten immer so bewandert.

LG,
Hannah

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Re: denkst Du die dürfte heiraten ? -- mhm

Antwort von Laufente123 am 24.06.2018, 14:03 Uhr

Keine Ahnung wie das dann ist. Aber in Lebensgemeinschaft dürfen sie ja leben. Also macht es vermutlich wenig Unterschied.
Derzeit ist die Situation noch sehr frisch und jeder hat noch seine eigene Wohnung.
Wer weiß was daraus wird, Wie auch immer, wir hoffen für beide das Beste.

Aber er ist auch nicht so fit, dass er sich darum kümmern kann (zeitlich, kräftemäßig) was diese Beziehung für ihn auch an Verantwortung bedeute könnte.

Darum meine Fragen, einmal aus eigener Neugier, aber auch um ihn sanft hinzuweisen, sich zu kümmern.

Danke Euch allen
Laufente

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Danke an alle

Antwort von Laufente123 am 24.06.2018, 14:16 Uhr

Danke an alle für die guten Stichworte.
Ich bin fremd in dem Thema.

Und ich denke auch, dass ein Betreuer selber evtl. nicht so bewandert ist und es macht einen Unterschied ob man das jetzt als Lebensgemeinschaft sehen mag oder als zwei Erwachsene, die öfters mal hier und da wohnen und Bereiche ihrs Lebens teilen.
Und man sollte einfach seine/ihre Rechte (ja auch Pflichten) kennen.
Sie weiß leider wenig über ihre Lebensumstände, sie weiß nicht woher das Geld kommt wovon sie lebt.
Es wäre auch für sie sicher seelisch ungut, würde sie ihre Wohnung freigeben müssen.

Deswegen meine etwas unbeholfenen Fragen. Die beiden haben kein leichtes Leben und wir wollen helfen und schützen. Und Ämter sind manchmal gnadenlos wenn einer unbeholfen etwas meldet was man auch anders hätte formulieren können.

Also vielen Dank an alle
Liebe Grüße
Laufente

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Danke an alle

Antwort von Laufente123 am 24.06.2018, 14:16 Uhr

Danke an alle für die guten Stichworte.
Ich bin fremd in dem Thema.

Und ich denke auch, dass ein Betreuer selber evtl. nicht so bewandert ist und es macht einen Unterschied ob man das jetzt als Lebensgemeinschaft sehen mag oder als zwei Erwachsene, die öfters mal hier und da wohnen und Bereiche ihrs Lebens teilen.
Und man sollte einfach seine/ihre Rechte (ja auch Pflichten) kennen.
Sie weiß leider wenig über ihre Lebensumstände, sie weiß nicht woher das Geld kommt wovon sie lebt.
Es wäre auch für sie sicher seelisch ungut, würde sie ihre Wohnung freigeben müssen.

Deswegen meine etwas unbeholfenen Fragen. Die beiden haben kein leichtes Leben und wir wollen helfen und schützen. Und Ämter sind manchmal gnadenlos wenn einer unbeholfen etwas meldet was man auch anders hätte formulieren können.

Also vielen Dank an alle
Liebe Grüße
Laufente

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man müsste wissen welche Felder die Betreuung trifft

Antwort von Ellert am 24.06.2018, 15:08 Uhr

wir haben für unser erwachsenes Kind ALLE Bereiche in Betreuungje nachdem würde auch das Zusammenziehen unter die Betreuung fallen

dagmar

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Re: falls du es noch liest

Antwort von Smudo am 26.06.2018, 14:06 Uhr

Mein Schwager..ist durch einen Unfall in der Kindheit auch behindert..
Er hatte schädelhirn trauma usw

Er arbeitet bei der beschützenden Werkstätte
Diakonie ist das
Als meine schwiegereltern nicht mehr gelebt haben zog
Er ins Wohnheim..
U dort lernte er seine Lebensgefährtin kennen.
Sie ist noch mehr behindert(was jetzt bitte bitte nicht negativ gemeint ist)
Die 2sind so goldig..
Im Wohnheim zogen sie damals unter das Dach
Eine Probe Wohnung quasi
Das war für 1Jahr
Da alles Super funktionierte
Haben sie eine ganz normale mietwhg bezogen
U werden von der offenen Hilfe betreut

Mein Schwager schmeißt neben seiner Arbeit in der Werkstatt
Noch den Haushalt kocht backt usw
Sie ist sehr eingeschränkt u putzt allerhöchstens mal.


Doch schön wenn sie sich gefunden haben
Mein Schwager u seine Freundin sind schon 17j.ein paar
Aber Nicht !!verheiratet..
Alles liebe euch!.
Ach ja damals war es schwer ihn im heim zu Wissen
Aber im nachhinein muss man sagen
Es war das Beste er musste da selbständig werden
Zuhause wurde vieles abgenommen

Alles liebe euch

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