Geschrieben von Himbeere90 am 04.04.2019, 17:55 Uhr |
Entlastungsbetrag
Eben. Rechne es als Verhinderungspflege ab und da muss man gar nix anmelden. Natürlich muss sie es als Einkommen angeben, mehr nicht. Diese Verhinderungspflege gilt allerdings nicht für Haushaltshilfen!
Alternativ kann sie sich auch nur für euch bei einem FuD oder ähnlichem anmelden und es dann über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen. Das geht auch, habe es schon so gemacht.
- Entlastungsbetrag - Sun06 01.04.19, 9:02
- Re: Entlastungsbetrag - Schnecke3 01.04.19, 11:12
- Re: Entlastungsbetrag - Flirrengel 02.04.19, 17:47
- Re: Entlastungsbetrag - Sille74 02.04.19, 18:44
- Re: Entlastungsbetrag - Sun06 03.04.19, 6:06
- genau so ist es - Ellert 03.04.19, 6:28
- Re: Entlastungsbetrag - Sun06 03.04.19, 6:06
- ??? - Ellert 03.04.19, 6:27
- Re: Entlastungsbetrag - Himbeere90 04.04.19, 17:55