Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Himbeere90 am 04.04.2019, 17:55 Uhr

Entlastungsbetrag

Eben. Rechne es als Verhinderungspflege ab und da muss man gar nix anmelden. Natürlich muss sie es als Einkommen angeben, mehr nicht. Diese Verhinderungspflege gilt allerdings nicht für Haushaltshilfen!

Alternativ kann sie sich auch nur für euch bei einem FuD oder ähnlichem anmelden und es dann über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen. Das geht auch, habe es schon so gemacht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.